Die Regelungsbefugnis für Betriebsvereinbarungen gem § 97 Abs 1 Z 22 ArbVG gilt auch für Kündigungstermine
Ist ein Fahrzeug zur Erreichung des Arbeitsplatzes erforderlich, ist zu prüfen, ob ein solches auch tatsächlich zur Verfügung steht
Bei nachfolgenden Geburten während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugszeitraums endet der Anspruch für das zuerst geborene Kind spätestens mit dem Tag, welcher der Geburt des nachfolgenden Kindes vorangeht
Die allgemeine Fürsorgepflicht gebietet dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitssphäre der in seinen Betrieb eingegliederten Arbeitnehmer nicht durch unsachliche Belästigungen durch andere Arbeitnehmer beeinträchtigt wird
Eine durch Krankengeldbezug begründete Teilversicherung in der Pensionsversicherung gilt nicht als Beitragszeit der Ausübung eines qualifizierten Berufs
Die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsrechts des ArbVG entfällt durch den Erlass landesrechtlicher Personalvertretungsvorschriften, sofern sich deren Geltungsbereich auch auf ausgegliederte Gemeindebetriebe erstreckt
Maßnahmen, die die Betriebsstilllegung indizieren, sind etwa die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die Veräußerung der sachlichen Betriebsmittel, der Abverkauf der Produkte und der Rohstoffe sowie der Abbruch der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, ...
Verstößt ein Arbeitsvertrag gegen das AuslBG, führt dies nicht zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Regelungsbefugnis für Betriebsvereinbarungen gem § 97 Abs 1 Z 22 ArbVG gilt auch für Kündigungstermine
Eine durch Krankengeldbezug begründete Teilversicherung in der Pensionsversicherung gilt nicht als Beitragszeit der Ausübung eines qualifizierten Berufs
Ist ein Fahrzeug zur Erreichung des Arbeitsplatzes erforderlich, ist zu prüfen, ob ein solches auch tatsächlich zur Verfügung steht
Die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsrechts des ArbVG entfällt durch den Erlass landesrechtlicher Personalvertretungsvorschriften, sofern sich deren Geltungsbereich auch auf ausgegliederte Gemeindebetriebe erstreckt
Bei nachfolgenden Geburten während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugszeitraums endet der Anspruch für das zuerst geborene Kind spätestens mit dem Tag, welcher der Geburt des nachfolgenden Kindes vorangeht
Maßnahmen, die die Betriebsstilllegung indizieren, sind etwa die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die Veräußerung der sachlichen Betriebsmittel, der Abverkauf der Produkte und der Rohstoffe sowie der Abbruch der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, ...
Die allgemeine Fürsorgepflicht gebietet dem Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Persönlichkeitssphäre der in seinen Betrieb eingegliederten Arbeitnehmer nicht durch unsachliche Belästigungen durch andere Arbeitnehmer beeinträchtigt wird
Verstößt ein Arbeitsvertrag gegen das AuslBG, führt dies nicht zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

