Der Verbrauch von Urlaub in der Arbeitsphase einer geblockten Altersteilzeit führt zum Erwerb von Zeitguthaben für die anschließende Freizeitphase
Ein anlagebedingt schon durch alltäglich vorkommende Ereignisse leicht auslösbares Leiden ist unabhängig davon, ob es sich um altersbedingte oder darüber hinausgehende Anlageschäden handelt, nicht vom Unfallversicherungsschutz umfasst
Bei der Beurteilung von disziplinären Erledigungsverzögerungen als Dienstvergehen ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen
Wenn auch das Disziplinarrecht nach RStDG kein dem StGB entsprechendes Typenstrafrecht enthält, sondern vielmehr nur einen einzigen und einheitlichen Tatkomplex, nämlich die Pflichtverletzung schlechthin kennt, so ist doch mit einem formellen Teilfreispruch vorzugehen, wenn zu einzelnen Fakten ...
Das Disziplinargericht hat sich im Einzelfall eines Vorliegens der in § 31 StGB genannten Voraussetzungen bei der Strafbemessung von der dieser Gesetzesstelle zugrunde liegenden Idee leiten zu lassen, dass für den Disziplinarbeschuldigten mit der Führung getrennter Verfahren kein Nachteil ...
Der Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann nicht schon in der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht durch den Dienstgeber liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazu treten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Dienstgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten ...
Eine die Neufeststellung (Entziehung) der Rente rechtfertigende Änderung der Verhältnisse ist nur dann gegeben, wenn die der früheren Feststellung zugrunde liegenden tatsächlichen, dh objektiven Verhältnisse sich wesentlich geändert haben; es kommt nicht darauf an, von welchen Verhältnissen ...
Bei der Frage, ob ein Motiv für die Kündigung unzulässig war, sind nach den Behauptungen des Klägers auch die behaupteten Motive des beklagten Arbeitgebers hinsichtlich ihrer Glaubhaftigkeit entsprechend zu würdigen
Der Verbrauch von Urlaub in der Arbeitsphase einer geblockten Altersteilzeit führt zum Erwerb von Zeitguthaben für die anschließende Freizeitphase
Das Disziplinargericht hat sich im Einzelfall eines Vorliegens der in § 31 StGB genannten Voraussetzungen bei der Strafbemessung von der dieser Gesetzesstelle zugrunde liegenden Idee leiten zu lassen, dass für den Disziplinarbeschuldigten mit der Führung getrennter Verfahren kein Nachteil ...
Ein anlagebedingt schon durch alltäglich vorkommende Ereignisse leicht auslösbares Leiden ist unabhängig davon, ob es sich um altersbedingte oder darüber hinausgehende Anlageschäden handelt, nicht vom Unfallversicherungsschutz umfasst
Der Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann nicht schon in der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht durch den Dienstgeber liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazu treten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Dienstgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten ...
Bei der Beurteilung von disziplinären Erledigungsverzögerungen als Dienstvergehen ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen
Eine die Neufeststellung (Entziehung) der Rente rechtfertigende Änderung der Verhältnisse ist nur dann gegeben, wenn die der früheren Feststellung zugrunde liegenden tatsächlichen, dh objektiven Verhältnisse sich wesentlich geändert haben; es kommt nicht darauf an, von welchen Verhältnissen ...
Wenn auch das Disziplinarrecht nach RStDG kein dem StGB entsprechendes Typenstrafrecht enthält, sondern vielmehr nur einen einzigen und einheitlichen Tatkomplex, nämlich die Pflichtverletzung schlechthin kennt, so ist doch mit einem formellen Teilfreispruch vorzugehen, wenn zu einzelnen Fakten ...
Bei der Frage, ob ein Motiv für die Kündigung unzulässig war, sind nach den Behauptungen des Klägers auch die behaupteten Motive des beklagten Arbeitgebers hinsichtlich ihrer Glaubhaftigkeit entsprechend zu würdigen

