Soweit bei mehreren gleichrangigen Außenseitermethoden kostengünstigere Alternativen vorhanden sind, kommt diesen der Vorrang zu
Eine Vorschädigung, die auch bei alltäglichen Belastungen ein Leiden auslöst, schließt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus
Es ist nicht darauf abzustellen, wann der Antrag zur Post gegeben wurde, sondern auf den Zeitpunkt, zu welchem der Antrag tatsächlich eingelangt ist
Zeiten eines Krankengeldbezuges gelten unabhängig davon, ob der Grund für den Bezug ein Arbeits- oder Freizeitunfall war, nicht als Zeiten einer berufsschutzerhaltenden Ausübung des erlernten Berufs
Private Tätigkeiten fallen unter den Versicherungsschutz, wenn aufgrund der Dienstreise besondere Gefahrenmomente wirksam geworden sind
Der Betriebsrat kann die örtliche Zuständigkeit im Falle einer Klage gem § 54 Abs 1 ASGG nicht auf den § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG stützen
Zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes in Bezug auf kranke Arbeitslose ist die Bestimmung des § 122 Abs 2 Z 2 lit b ASVG im Wege der Analogie zu erstrecken
Der intabulierte Fruchtnießer einer Liegenschaft übernimmt auch das Hausbesorgerdienstverhältnis
Soweit bei mehreren gleichrangigen Außenseitermethoden kostengünstigere Alternativen vorhanden sind, kommt diesen der Vorrang zu
Private Tätigkeiten fallen unter den Versicherungsschutz, wenn aufgrund der Dienstreise besondere Gefahrenmomente wirksam geworden sind
Eine Vorschädigung, die auch bei alltäglichen Belastungen ein Leiden auslöst, schließt den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus
Der Betriebsrat kann die örtliche Zuständigkeit im Falle einer Klage gem § 54 Abs 1 ASGG nicht auf den § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG stützen
Es ist nicht darauf abzustellen, wann der Antrag zur Post gegeben wurde, sondern auf den Zeitpunkt, zu welchem der Antrag tatsächlich eingelangt ist
Zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes in Bezug auf kranke Arbeitslose ist die Bestimmung des § 122 Abs 2 Z 2 lit b ASVG im Wege der Analogie zu erstrecken
Zeiten eines Krankengeldbezuges gelten unabhängig davon, ob der Grund für den Bezug ein Arbeits- oder Freizeitunfall war, nicht als Zeiten einer berufsschutzerhaltenden Ausübung des erlernten Berufs
Der intabulierte Fruchtnießer einer Liegenschaft übernimmt auch das Hausbesorgerdienstverhältnis

