Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Das Zuständigkeitssystem der Brüssel IIa-VO wird durch deren Art 20 nicht verdrängt
Selbst eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung iSd § 86 ZPO darstellen, wobei nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen ist, ob eine solche vorliegt
Dass die Tragung von Verbindlichkeiten eines Gesellschafters durch die Gesellschaft den Tatbestand der verbotenen Einlagenrückgewähr erfüllt, bedarf keiner weiteren Ausführungen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die bloße Bestreitung einer Forderung kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die eine unerlaubte Handlung bzw einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position nahelegen, keine unerlaubte Handlung iSd Art 7 Nr 2 EuGVVO sein
Für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit ist wesentlich, dass es sich um eine ernstliche, dem in Frage stehenden Unternehmen dienliche, wirtschaftlich als Arbeit zu wertende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und durch die ein enger ...
§ 310 Abs 1 erster Satz StPO ist dahin zu verstehen, dass der Schwurgerichtshof (§ 32 Abs 1 zweiter Satz StPO) über die an die Geschworenen zu richtenden Fragen Beschluss zu fassen hat
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Zuständigkeitssystem der Brüssel IIa-VO wird durch deren Art 20 nicht verdrängt
Die bloße Bestreitung einer Forderung kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die eine unerlaubte Handlung bzw einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position nahelegen, keine unerlaubte Handlung iSd Art 7 Nr 2 EuGVVO sein
Selbst eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung iSd § 86 ZPO darstellen, wobei nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen ist, ob eine solche vorliegt
Für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit ist wesentlich, dass es sich um eine ernstliche, dem in Frage stehenden Unternehmen dienliche, wirtschaftlich als Arbeit zu wertende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und durch die ein enger ...
Dass die Tragung von Verbindlichkeiten eines Gesellschafters durch die Gesellschaft den Tatbestand der verbotenen Einlagenrückgewähr erfüllt, bedarf keiner weiteren Ausführungen
§ 310 Abs 1 erster Satz StPO ist dahin zu verstehen, dass der Schwurgerichtshof (§ 32 Abs 1 zweiter Satz StPO) über die an die Geschworenen zu richtenden Fragen Beschluss zu fassen hat

