Obwohl Zeiten einer Mutterschaftskarenz bei der Ermittlung der Dauer der dienstzeitabhängigen Ansprüche grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, ist bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes weiterhin vom aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses auszugehen, weshalb die Zeiten der ...
Erklärt sich der Arbeitgeber zum Abschluss eines mit dem Ende der Behaltezeit befristeten Dienstvertrags bereit, hat er damit seine gesetzliche Anbotspflicht zur Gänze erfüllt; der Lehrling kann zwar wählen, ob er dieses Anbot annehmen oder von seinem nur einseitig zwingenden ...
Eine Entziehung oder eine Neubemessung (Erhöhung oder Herabsetzung) des Pflegegeldanspruchs setzt im Regelfall eine wesentliche Veränderung des Zustandsbildes des Pflegebedürftigen und in dessen Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfs voraus, die die Gewährung einer anderen ...
Die Gesundheitsgefährdung ist dann als dauernd anzusehen, wenn die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach objektivem Maßstab in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, wobei von der Rsp die Frist von 26 Wochen nach § 139 Abs 1 ASVG als Richtlinie herangezogen wird
Aus der in § 298 Abs 1 ASVG festgelegten Verpflichtung, jede Änderung des Nettoeinkommens anzuzeigen, darf nicht geschlossen werden, dass der Sachverhalt, der zur Erzielung eines Nettoeinkommens führen kann (und der daher im wörtlichen Sinn keine "Änderung" des Nettoeinkommens bedeutet), nicht ...
Für die Qualifikation als Aufseher im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG ist maßgeblich, dass der betreffende Mitarbeiter eine mit einer gewissen Selbständigkeit verbundene Stellung oder wenigstens eine Leitungsbefugnis hinsichtlich eines bestimmten Arbeitsgangs einer bestimmten Arbeitspartie zur Zeit ...
Sonderzahlungen gebühren regelmäßig nicht für Zeiten, in denen gegenüber dem Arbeitgeber kein Entgeltanspruch besteht, etwa nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Fall der Krankheit gem § 8 Abs 1 AngG (§ 2 Abs 1 EFZG), sofern nicht ein Kollektivvertrag oder eine andere, auf ...
Gem § 223 Abs 2 ASVG ist der Stichtag nicht nur maßgeblich für die Feststellung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und auch die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, sowie in welchem Zweig der Pensionsversicherung eine Leistung zu gewähren ist, sondern auch für die Frage, in ...
Obwohl Zeiten einer Mutterschaftskarenz bei der Ermittlung der Dauer der dienstzeitabhängigen Ansprüche grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, ist bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes weiterhin vom aufrechten Bestand des Dienstverhältnisses auszugehen, weshalb die Zeiten der ...
Aus der in § 298 Abs 1 ASVG festgelegten Verpflichtung, jede Änderung des Nettoeinkommens anzuzeigen, darf nicht geschlossen werden, dass der Sachverhalt, der zur Erzielung eines Nettoeinkommens führen kann (und der daher im wörtlichen Sinn keine "Änderung" des Nettoeinkommens bedeutet), nicht ...
Erklärt sich der Arbeitgeber zum Abschluss eines mit dem Ende der Behaltezeit befristeten Dienstvertrags bereit, hat er damit seine gesetzliche Anbotspflicht zur Gänze erfüllt; der Lehrling kann zwar wählen, ob er dieses Anbot annehmen oder von seinem nur einseitig zwingenden ...
Für die Qualifikation als Aufseher im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG ist maßgeblich, dass der betreffende Mitarbeiter eine mit einer gewissen Selbständigkeit verbundene Stellung oder wenigstens eine Leitungsbefugnis hinsichtlich eines bestimmten Arbeitsgangs einer bestimmten Arbeitspartie zur Zeit ...
Eine Entziehung oder eine Neubemessung (Erhöhung oder Herabsetzung) des Pflegegeldanspruchs setzt im Regelfall eine wesentliche Veränderung des Zustandsbildes des Pflegebedürftigen und in dessen Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfs voraus, die die Gewährung einer anderen ...
Sonderzahlungen gebühren regelmäßig nicht für Zeiten, in denen gegenüber dem Arbeitgeber kein Entgeltanspruch besteht, etwa nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs im Fall der Krankheit gem § 8 Abs 1 AngG (§ 2 Abs 1 EFZG), sofern nicht ein Kollektivvertrag oder eine andere, auf ...
Die Gesundheitsgefährdung ist dann als dauernd anzusehen, wenn die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach objektivem Maßstab in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, wobei von der Rsp die Frist von 26 Wochen nach § 139 Abs 1 ASVG als Richtlinie herangezogen wird
Gem § 223 Abs 2 ASVG ist der Stichtag nicht nur maßgeblich für die Feststellung, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und auch die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, sowie in welchem Zweig der Pensionsversicherung eine Leistung zu gewähren ist, sondern auch für die Frage, in ...

