Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahrs und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen, gibt § 5 EFZG trotz fortdauernden Krankenstands keine geeignete Grundlage ab, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs 1 EFZG entstehen zu lassen
Nach § 9 Abs 4 BPGG ist das Pflegegeld zu entziehen, wenn eine Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld wegfällt, und das Pflegegeld neu zu bemessen, wenn eine für die Höhe des Pflegegelds wesentliche Veränderung eintritt, worunter etwa zu verstehen ist, dass sich der Pflegebedarf des ...
Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist im Fall eines gerechtfertigten Wochenpendelns jedenfalls der dafür aufzuwendende finanzielle Mehraufwand zu berücksichtigen; hat der Arbeitnehmer tatsächlich eine allerdings nachteilige neue ...
Die Verständigung des Betriebsrats nach § 105 Abs 1 ArbVG ist zwar nicht formgebunden, sie muss aber eindeutig, bestimmt und verständlich sein; da eine spontane Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden zu einer ihm mitgeteilten Kündigungsabsicht erkennbar nicht auf einem ordnungsgemäßen ...
Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten iSd § 4a Abs 3 BPGG kann jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe bei diesem ...
Eine vom Bürgermeister allein ausgesprochene Entlassung ist nicht nur schwebend, sondern grundsätzlich unwirksam, wenn der Bürgermeister zum Ausspruch der Entlassung nach den Organisationsvorschriften nicht (allein) zuständig war
Fehlt in den Fällen, in denen die Bildungskarenz ausnahmsweise zu einem Zeitpunkt angetreten wird, in dem die Versicherte über keinen aktuellen Arbeitsverdienst verfügt, die gerade für Wochengeldansprüche von Weiterbildungsgeldbezieherinnen normierte besondere Bemessungsgrundlage, entspricht es ...
Besteht für den Betriebsrat ausreichend konkreter Grund zur Annahme, dass der Betriebsinhaber aktuell im Begriff ist, Maßnahmen zu setzen, die die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berühren können und gibt dieser trotz ...
Endet das Arbeitsverhältnis vor Beginn des neuen Arbeitsjahrs und kann daher kein neues Arbeitsjahr zu laufen beginnen, gibt § 5 EFZG trotz fortdauernden Krankenstands keine geeignete Grundlage ab, einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs 1 EFZG entstehen zu lassen
Ein deutlicher Ausfall der oberen Extremitäten iSd § 4a Abs 3 BPGG kann jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden, wenn dem Betroffenen der selbständige Transfer in und aus dem Rollstuhl im Regelfall möglich ist und er nur beim gelegentlichen Auftreten von Spasmen fremder Hilfe bei diesem ...
Nach § 9 Abs 4 BPGG ist das Pflegegeld zu entziehen, wenn eine Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld wegfällt, und das Pflegegeld neu zu bemessen, wenn eine für die Höhe des Pflegegelds wesentliche Veränderung eintritt, worunter etwa zu verstehen ist, dass sich der Pflegebedarf des ...
Eine vom Bürgermeister allein ausgesprochene Entlassung ist nicht nur schwebend, sondern grundsätzlich unwirksam, wenn der Bürgermeister zum Ausspruch der Entlassung nach den Organisationsvorschriften nicht (allein) zuständig war
Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen nach § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ist im Fall eines gerechtfertigten Wochenpendelns jedenfalls der dafür aufzuwendende finanzielle Mehraufwand zu berücksichtigen; hat der Arbeitnehmer tatsächlich eine allerdings nachteilige neue ...
Fehlt in den Fällen, in denen die Bildungskarenz ausnahmsweise zu einem Zeitpunkt angetreten wird, in dem die Versicherte über keinen aktuellen Arbeitsverdienst verfügt, die gerade für Wochengeldansprüche von Weiterbildungsgeldbezieherinnen normierte besondere Bemessungsgrundlage, entspricht es ...
Die Verständigung des Betriebsrats nach § 105 Abs 1 ArbVG ist zwar nicht formgebunden, sie muss aber eindeutig, bestimmt und verständlich sein; da eine spontane Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden zu einer ihm mitgeteilten Kündigungsabsicht erkennbar nicht auf einem ordnungsgemäßen ...
Besteht für den Betriebsrat ausreichend konkreter Grund zur Annahme, dass der Betriebsinhaber aktuell im Begriff ist, Maßnahmen zu setzen, die die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berühren können und gibt dieser trotz ...

