Für einen Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt ist erforderlich, dass in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von sieben Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind
Die Frage der Mitgliedschaft des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe im Rahmen seiner Handelskammermitgliedschaft und damit die nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag unterliegt im Hinblick auf die Ausschließlichkeitskompetenz der Selbstverwaltung der Kammer nicht der Beurteilung durch das ...
Liegt ein Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor, verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender Mindestlohntarif in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden ...
Zur Frage, in welchen Fällen den Arbeitgeber eine Nachschusspflicht trifft, enthält das PKG keine Aussage; sie ist vielmehr durch Auslegung der Übertragungsvereinbarung (Leistungszusage) zu beantworten
Dem freiwilligen Berufsschulbesuch, der Voraussetzung für einen positiven Lehrabschluss ist, muss auch noch während der Weiterverwendungszeit entsprechendes Gewicht beigemessen werden, das einem Rechtfertigungsgrund gleichkommt; die angekündigte, berufsschulbedingte Abwesenheit vom Dienst kann ...
Auch bei einer"Mischtätigkeit" bzw Unklarheit der Zuordnung ist es angemessen, den Grundsätzen des § 9 ArbVG zu folgen und zu fragen, welche fachlichen und wirtschaftlichen Komponenten überwiegen, also dem Betrieb das "Gepräge" geben
Es genügt nicht, dass der Versicherte über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für die Annahme eines angelernten Berufs erforderlich sind, sondern es müssen diese Kenntnisse und Fähigkeiten für die von ihm ausgeübte Berufstätigkeit erforderlich, also Voraussetzung hiefür gewesen ...
Nur in Fällen eklatanter Verstöße gegen die Bestimmungen des AZG wird ein Protest des Arbeitnehmers zur Wahrung seines Austrittsrechts für entbehrlich gehalten
Für einen Ausschluss eines Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt ist erforderlich, dass in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von sieben Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind
Dem freiwilligen Berufsschulbesuch, der Voraussetzung für einen positiven Lehrabschluss ist, muss auch noch während der Weiterverwendungszeit entsprechendes Gewicht beigemessen werden, das einem Rechtfertigungsgrund gleichkommt; die angekündigte, berufsschulbedingte Abwesenheit vom Dienst kann ...
Die Frage der Mitgliedschaft des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe im Rahmen seiner Handelskammermitgliedschaft und damit die nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag unterliegt im Hinblick auf die Ausschließlichkeitskompetenz der Selbstverwaltung der Kammer nicht der Beurteilung durch das ...
Auch bei einer"Mischtätigkeit" bzw Unklarheit der Zuordnung ist es angemessen, den Grundsätzen des § 9 ArbVG zu folgen und zu fragen, welche fachlichen und wirtschaftlichen Komponenten überwiegen, also dem Betrieb das "Gepräge" geben
Liegt ein Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor, verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender Mindestlohntarif in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden ...
Es genügt nicht, dass der Versicherte über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für die Annahme eines angelernten Berufs erforderlich sind, sondern es müssen diese Kenntnisse und Fähigkeiten für die von ihm ausgeübte Berufstätigkeit erforderlich, also Voraussetzung hiefür gewesen ...
Zur Frage, in welchen Fällen den Arbeitgeber eine Nachschusspflicht trifft, enthält das PKG keine Aussage; sie ist vielmehr durch Auslegung der Übertragungsvereinbarung (Leistungszusage) zu beantworten
Nur in Fällen eklatanter Verstöße gegen die Bestimmungen des AZG wird ein Protest des Arbeitnehmers zur Wahrung seines Austrittsrechts für entbehrlich gehalten

