Bei Prüfung der Interessenbeeinträchtigung sind alle sozialen Umstände zueinander in Beziehung zu setzen; der Arbeitnehmer ist nicht verhalten, zugunsten des Arbeitgebers den Vermögensstamm zur Vermeidung von finanziellen Einbußen anzugreifen, sondern ist auf diesen nur insoweit Bezug zu ...
Den neuen Arbeitgeber trifft keine Erkundigungspflicht hinsichtlich eines noch etwa bestehenden aufrechten Arbeitsverhältnisses seines Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitgeber; wenn der alte Arbeitgeber ein solches Arbeitsverhältnis behauptet, der Arbeitnehmer dieses aber in Abrede stellt, hat ...
Ein Recht auf "Beschäftigung", also das tatsächliche Leisten der übernommenen Dienste, leitet sich für bestimmte Berufe, bei denen das Brachliegen der spezifischen Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des Niveaus führt, aus der Natur des abgeschlossenen ...
Die Frage, ob aus dem Anspruch eines Klägers auf fehlerfreie Handhabung des Ermessens auch ein Anspruch auf Zuerkennung der begehrten Leistung resultiert, ist im gerichtlichen Verfahren nur aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens und nicht aufgrund der Ergebnisse des vorgeschalteten ...
Für die Stellung als leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG ist va auf die rechtliche Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich abzustellen
Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit übermäßiger zeitlicher Bindung kommt es nicht nur auf das bloße Ausmaß der Bindung an; vielmehr ist im Einzelfall die sich aus dem gesamten Vertragsinhalt ergebende Stellung und Rechtslage der Vertragspartner und auch der etwaige Missbrauch der ...
Ein bloßer Erwerb von Beitragszeiten begründet (noch) keine Arbeitsfähigkeit; umso weniger ist eine Arbeitsfähigkeit anzunehmen, wenn Beitragsmonate nur deshalb erworben wurden, weil ein Versicherter eine Umschulung nach dem AMFG absolvierte
Mit Hilfe der aufschiebenden Wirkung iSd § 30 Abs 2 VwGG können bereits gesetzte Vollzugshandlungen nicht rückgängig gemacht werden; zumindest dann, wenn sich der Kündigungsschutz des Dienstnehmers auf die Bestimmung eines Kollektivvertrags gründet, hat das Gericht die Kündigungsgründe ...
Bei Prüfung der Interessenbeeinträchtigung sind alle sozialen Umstände zueinander in Beziehung zu setzen; der Arbeitnehmer ist nicht verhalten, zugunsten des Arbeitgebers den Vermögensstamm zur Vermeidung von finanziellen Einbußen anzugreifen, sondern ist auf diesen nur insoweit Bezug zu ...
Für die Stellung als leitender Angestellter iSd § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG ist va auf die rechtliche Entscheidungsbefugnis im personellen Bereich abzustellen
Den neuen Arbeitgeber trifft keine Erkundigungspflicht hinsichtlich eines noch etwa bestehenden aufrechten Arbeitsverhältnisses seines Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitgeber; wenn der alte Arbeitgeber ein solches Arbeitsverhältnis behauptet, der Arbeitnehmer dieses aber in Abrede stellt, hat ...
Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit übermäßiger zeitlicher Bindung kommt es nicht nur auf das bloße Ausmaß der Bindung an; vielmehr ist im Einzelfall die sich aus dem gesamten Vertragsinhalt ergebende Stellung und Rechtslage der Vertragspartner und auch der etwaige Missbrauch der ...
Ein Recht auf "Beschäftigung", also das tatsächliche Leisten der übernommenen Dienste, leitet sich für bestimmte Berufe, bei denen das Brachliegen der spezifischen Fähigkeiten zwangsläufig zu einem Qualitätsverlust und zur Minderung des Niveaus führt, aus der Natur des abgeschlossenen ...
Ein bloßer Erwerb von Beitragszeiten begründet (noch) keine Arbeitsfähigkeit; umso weniger ist eine Arbeitsfähigkeit anzunehmen, wenn Beitragsmonate nur deshalb erworben wurden, weil ein Versicherter eine Umschulung nach dem AMFG absolvierte
Die Frage, ob aus dem Anspruch eines Klägers auf fehlerfreie Handhabung des Ermessens auch ein Anspruch auf Zuerkennung der begehrten Leistung resultiert, ist im gerichtlichen Verfahren nur aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens und nicht aufgrund der Ergebnisse des vorgeschalteten ...
Mit Hilfe der aufschiebenden Wirkung iSd § 30 Abs 2 VwGG können bereits gesetzte Vollzugshandlungen nicht rückgängig gemacht werden; zumindest dann, wenn sich der Kündigungsschutz des Dienstnehmers auf die Bestimmung eines Kollektivvertrags gründet, hat das Gericht die Kündigungsgründe ...

