Der Umstand, dass der Kläger als Notstandshilfebezieher am Unfallstag einen potentiellen Geldgeber iZm einer damals von ihm beabsichtigten Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit aufgesucht hat, rechtfertigt nicht die Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG ...
Der Umstand, dass Frauen früher zwangspensioniert werden können als Männer, stellt eine unmittelbare Diskriminierung iSd § 3 Z 7 GlBG dar
Die Behauptungs- und Beweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs 2 AngG trifft den Dienstgeber; aus der Konkurseröffnung über das Vermögen eines Mitgesellschafters allein kann eine Verschlechterung der persönlichen Wirtschaftslage des Dienstgebers nicht erschlossen werden
Das Fehlen der Wählbarkeit begründet nicht die Nichtigkeit der Wahl iSd § 60 ArbVG; aus der speziellen Regelung des § 64 Abs 4 ArbVG folgt, dass die Mandatsaberkennungsklage im Fall der Geltendmachung des Fehlens der Wählbarkeit durch den Betriebsinhaber der allgemeinen Anfechtungsklage wegen ...
Wie Art 2 Abs 2 der Richtlinie 76/206/EWG sieht auch dessen nationale Umsetzung nur bei der mittelbaren Diskriminierung in § 5 Abs 2 GlBG vor, dass Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die eine mittelbare Diskriminierung darstellen können, der Einstufung als Diskriminierung entgehen können, ...
Der Grundsatz, wonach sich die Einstufung eines Vertragsbediensteten nach den tatsächlich geleisteten Diensten und nicht nach dem Inhalt des Dienstvertrags richtet, gilt nur dort, wo der rechtliche Inhalt der im Entlohnungsschema für die einzelnen Entlohnungsgruppen verwendeten Bezeichnungen im ...
Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig; das Pauschale darf aber im Durchschnitt eines längeren Zeitraums nicht geringer sein als die zwingend zustehende Überstundenvergütung
Eine sittenwidrige Auflösung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber von seinem Auflösungsrecht aus gänzlich unsachlichen, insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven - etwa wegen des Religionsbekenntnisses oder der politischen Einstellung des Arbeitnehmers ...
Der Umstand, dass der Kläger als Notstandshilfebezieher am Unfallstag einen potentiellen Geldgeber iZm einer damals von ihm beabsichtigten Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit aufgesucht hat, rechtfertigt nicht die Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 12 Abs 3 zweiter Halbsatz ASGG ...
Wie Art 2 Abs 2 der Richtlinie 76/206/EWG sieht auch dessen nationale Umsetzung nur bei der mittelbaren Diskriminierung in § 5 Abs 2 GlBG vor, dass Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die eine mittelbare Diskriminierung darstellen können, der Einstufung als Diskriminierung entgehen können, ...
Der Umstand, dass Frauen früher zwangspensioniert werden können als Männer, stellt eine unmittelbare Diskriminierung iSd § 3 Z 7 GlBG dar
Der Grundsatz, wonach sich die Einstufung eines Vertragsbediensteten nach den tatsächlich geleisteten Diensten und nicht nach dem Inhalt des Dienstvertrags richtet, gilt nur dort, wo der rechtliche Inhalt der im Entlohnungsschema für die einzelnen Entlohnungsgruppen verwendeten Bezeichnungen im ...
Die Behauptungs- und Beweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs 2 AngG trifft den Dienstgeber; aus der Konkurseröffnung über das Vermögen eines Mitgesellschafters allein kann eine Verschlechterung der persönlichen Wirtschaftslage des Dienstgebers nicht erschlossen werden
Eine Pauschalentlohnung von Überstunden ist grundsätzlich zulässig; das Pauschale darf aber im Durchschnitt eines längeren Zeitraums nicht geringer sein als die zwingend zustehende Überstundenvergütung
Das Fehlen der Wählbarkeit begründet nicht die Nichtigkeit der Wahl iSd § 60 ArbVG; aus der speziellen Regelung des § 64 Abs 4 ArbVG folgt, dass die Mandatsaberkennungsklage im Fall der Geltendmachung des Fehlens der Wählbarkeit durch den Betriebsinhaber der allgemeinen Anfechtungsklage wegen ...
Eine sittenwidrige Auflösung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber von seinem Auflösungsrecht aus gänzlich unsachlichen, insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven - etwa wegen des Religionsbekenntnisses oder der politischen Einstellung des Arbeitnehmers ...

