20. 05. 2011
Gesetze: § 11 Abs 1 Z 7 MedienG
Schlagworte: Medienrecht, Ausschluss der Veröffentlichungspflicht, mit der Stellungnahme beauftragte externe Person
20. 05. 2011
Gesetze: § 11 Abs 1 Z 7 MedienG
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