Geht einem Missbrauch der Amtsgewalt ein allgemeines Delikt voraus, so liegt echte Konkurrenz vor
Die Z 1 bis 4 des § 129 StGB stellen nur (vertauschbare) Alternativen dieser unselbständigen Qualifikation dar
Für die Verwirklichung des Tatbestandes der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB kommt es nur darauf an, wie der Täter seine Drohung verstanden wissen wollte
Ausführungen zum Begriff des Amtsgeschäftes
Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht
Es darf dem Angeklagten aus seiner Verteidigungsstrategie im Verfahren prinzipiell kein Nachteil erwachsen
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Geht einem Missbrauch der Amtsgewalt ein allgemeines Delikt voraus, so liegt echte Konkurrenz vor
Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht
Die Z 1 bis 4 des § 129 StGB stellen nur (vertauschbare) Alternativen dieser unselbständigen Qualifikation dar
Es darf dem Angeklagten aus seiner Verteidigungsstrategie im Verfahren prinzipiell kein Nachteil erwachsen
Für die Verwirklichung des Tatbestandes der gefährlichen Drohung nach § 107 StGB kommt es nur darauf an, wie der Täter seine Drohung verstanden wissen wollte
Allgemeine Ausführungen
Ausführungen zum Begriff des Amtsgeschäftes
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