Sie besteht aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in echter Konkurrenz dazu stehenden Begehungsformen und unselbständigen Abwandlungen des Grunddelikts
Das alleinige Abstellen auf einschlägige Vorabstrafungen und deren (per se legitimes) Verschweigen im konkreten Fall stellt keine zureichende Begründung für die subjektive Tatseite dar
Damit ist von diesem nach dem ersten Satz der genannten Bestimmung auch die Widerrufsentscheidung ungesäumt in Vollzug zu setzen, sobald feststeht, dass der Vollstreckung kein gesetzliches Hindernis, im Besonderen kein rechtzeitig vom Berechtigten ergriffenes Rechtsmittel entgegensteht, dem ...
Ein Verstoß gegen die in der Geschworenendienstliste vorgegebene Reihenfolge bewirkt dann Nichtigkeit iSd § 345 Abs 1 Z 1 StPO, wenn vom gesetzlichen determinierten Prinzip der nach dem Zufall zu erfolgenden Besetzung der Geschworenenbank willkürlich, mithin in sachlich unvertretbarer Weise ...
Eine Verpflichtung zu einer erschöpfenden Umschreibung der Tat durch Anführung rechtlich bedeutungsloser Nebenumstände ist aus dem Gesetz nicht abzuleiten
Dies hat gegenüber dem Richter, nicht aber einem nichtrichterlichen Bediensteten zu erfolgen; es schadet jedoch nicht, wenn die Erklärung gegenüber einem geschäftsverteilungsmäßig nicht zuständigen Richter (des zuständigen Gerichts) abgegeben wird
Es sind stets die Beschränkungen des Zutritts gestattet, welche die Raumverhältnisse und die Handhabung der Ordnung erfordern, wenn sie nur nicht soweit gehen, dass sie einem tatsächlichen Ausschluss der Öffentlichkeit gleichkommen, wobei ein nichtigkeitsbegründender Ausschluss der ...
Dass der Richter in einem anderen Untersuchungsverfahren tätig war, das strafrechtliche Aspekte betrifft, die mit dem Gegenstand der Hauptverhandlung im Zusammenhang stehen, genügt nicht
Sie besteht aus der höchsten Wert- oder Schadensqualifikation und weiteren, in echter Konkurrenz dazu stehenden Begehungsformen und unselbständigen Abwandlungen des Grunddelikts
Eine Verpflichtung zu einer erschöpfenden Umschreibung der Tat durch Anführung rechtlich bedeutungsloser Nebenumstände ist aus dem Gesetz nicht abzuleiten
Das alleinige Abstellen auf einschlägige Vorabstrafungen und deren (per se legitimes) Verschweigen im konkreten Fall stellt keine zureichende Begründung für die subjektive Tatseite dar
Dies hat gegenüber dem Richter, nicht aber einem nichtrichterlichen Bediensteten zu erfolgen; es schadet jedoch nicht, wenn die Erklärung gegenüber einem geschäftsverteilungsmäßig nicht zuständigen Richter (des zuständigen Gerichts) abgegeben wird
Damit ist von diesem nach dem ersten Satz der genannten Bestimmung auch die Widerrufsentscheidung ungesäumt in Vollzug zu setzen, sobald feststeht, dass der Vollstreckung kein gesetzliches Hindernis, im Besonderen kein rechtzeitig vom Berechtigten ergriffenes Rechtsmittel entgegensteht, dem ...
Es sind stets die Beschränkungen des Zutritts gestattet, welche die Raumverhältnisse und die Handhabung der Ordnung erfordern, wenn sie nur nicht soweit gehen, dass sie einem tatsächlichen Ausschluss der Öffentlichkeit gleichkommen, wobei ein nichtigkeitsbegründender Ausschluss der ...
Ein Verstoß gegen die in der Geschworenendienstliste vorgegebene Reihenfolge bewirkt dann Nichtigkeit iSd § 345 Abs 1 Z 1 StPO, wenn vom gesetzlichen determinierten Prinzip der nach dem Zufall zu erfolgenden Besetzung der Geschworenenbank willkürlich, mithin in sachlich unvertretbarer Weise ...
Dass der Richter in einem anderen Untersuchungsverfahren tätig war, das strafrechtliche Aspekte betrifft, die mit dem Gegenstand der Hauptverhandlung im Zusammenhang stehen, genügt nicht

