Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wollen oder Wissen ist nicht grundsätzlich zu beanstanden und bei einem leugnenden Angeklagten in der Regel methodisch gar nicht zu ersetzen
Bei der Bewertung des Grades der Schuld als "schwer" ist von jenem Schuldbegriff auszugehen, der nach §§ 32 ff StGB die Grundlage für die Strafbemessung bildet, wobei stets nach Lage des konkreten Falles eine ganzheitliche Abwägung aller unrechts- und schuldrelevanten Tatumstände vorzunehmen ...
Die Frage, ob mit einem Erhebungsverbot ein Verwertungsverbot einhergeht, ist für jedes einzelne Erhebungsverbot eigens zu beantworten
Anders als beim strafrechtlichen (funktionalen) Waffenbegriff, der nach hM und stRsp neben Waffen im technischen Sinn (nach § 1 WaffG) auch solche Gegenstände umfasst, die diesen nach ihrer Anwendbarkeit und Wirkung gleichkommen, ist nach der Legaldefinition des § 1 WaffG für die Qualifikation ...
Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen (hier: Oral- und Analverkehr) setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der ...
Die Feststellung der subjektiven Tatseite durch Verwendung der verba legalia beeinträchtigt deren Wirksamkeit dann nicht, wenn ein Sachverhaltsbezug hergestellt wird, der vorliegend in der unmittelbar vorangestellten Schilderung des objektiven Tatgeschehens besteht
Wissentlichkeit ist nur zur Tatbildverwirklichung des Deliktes nach § 114 Abs 1 FPG erforderlich
Das Bewusstsein des Beitritts zu einer "kriminellen Organisation" und die Begehung von Straftaten als deren Mitglied ist kein nach §130 zweiter Fall StGB gefordertes Tatbestandsmerkmal
Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wollen oder Wissen ist nicht grundsätzlich zu beanstanden und bei einem leugnenden Angeklagten in der Regel methodisch gar nicht zu ersetzen
Bei urteilsmäßiger Annahme eines einheitlichen Tatgeschehens in Betreff mehrerer dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen (hier: Oral- und Analverkehr) setzt die erfolgreiche Bekämpfung des Schuldspruchs wegen des Verbrechens der Vergewaltigung die umfassende Anfechtung der ...
Bei der Bewertung des Grades der Schuld als "schwer" ist von jenem Schuldbegriff auszugehen, der nach §§ 32 ff StGB die Grundlage für die Strafbemessung bildet, wobei stets nach Lage des konkreten Falles eine ganzheitliche Abwägung aller unrechts- und schuldrelevanten Tatumstände vorzunehmen ...
Die Feststellung der subjektiven Tatseite durch Verwendung der verba legalia beeinträchtigt deren Wirksamkeit dann nicht, wenn ein Sachverhaltsbezug hergestellt wird, der vorliegend in der unmittelbar vorangestellten Schilderung des objektiven Tatgeschehens besteht
Die Frage, ob mit einem Erhebungsverbot ein Verwertungsverbot einhergeht, ist für jedes einzelne Erhebungsverbot eigens zu beantworten
Wissentlichkeit ist nur zur Tatbildverwirklichung des Deliktes nach § 114 Abs 1 FPG erforderlich
Anders als beim strafrechtlichen (funktionalen) Waffenbegriff, der nach hM und stRsp neben Waffen im technischen Sinn (nach § 1 WaffG) auch solche Gegenstände umfasst, die diesen nach ihrer Anwendbarkeit und Wirkung gleichkommen, ist nach der Legaldefinition des § 1 WaffG für die Qualifikation ...
Das Bewusstsein des Beitritts zu einer "kriminellen Organisation" und die Begehung von Straftaten als deren Mitglied ist kein nach §130 zweiter Fall StGB gefordertes Tatbestandsmerkmal

