Bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 133a StVG, die im (gebundenen) Ermessen der Gerichte liegt, ist einerseits die konkrete Möglichkeit anderer vergleichbarer Maßnahmen zu beachten (insbesondere ein Vorgehen nach dem EU-JZG, nach zwischenstaatlichen Übereinkommen über die Übernahme ...
Die Wertung der mehrfachen Qualifikation als erschwerend verletzt das Doppelverwertungsverbot nur, wenn und soweit das Vorliegen von zur Erfüllung der einen Qualifikation erforderlichen Merkmalen zu den Voraussetzungen der strenger strafbedrohten anderen zählt
Bei der Beurteilung einer Handlung als geschlechtlich kommt es ausschließlich auf den objektiven Sexualbezug an
Das Gericht ist bei der Urteilsfindung nicht an die in der Anklageschrift enthaltene Bezeichnung der Tat gebunden
Allgemeine Ausführungen
Jede Form der Beaufsichtigung wird von § 212 Abs 1 Z 2 StGB erfasst und es bedarf weder ausdrücklicher Vereinbarungen noch gar etwaiger Verpflichtungserklärungen, sondern, ein faktisches Abhängigkeitsverhältnis der zur Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht anvertrauten Person reicht hin
Eine typische Begleittat liegt vor, wenn die Verwirklichung eines bestimmten Deliktstypus regelmäßig mit der Erfüllung eines anderen Deliktstypus verbunden ist und die Begleittat im Verhältnis zur Haupttat einen wesentlich geringeren Unwertgehalt aufweist
Es ist in Rechtsprechung und Lehre unbestritten, dass der Vorsteuerabzug aufgrund einer Rechnung für ein Scheingeschäft selbst dann unzulässig ist, wenn der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer abgeführt hat
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 133a StVG, die im (gebundenen) Ermessen der Gerichte liegt, ist einerseits die konkrete Möglichkeit anderer vergleichbarer Maßnahmen zu beachten (insbesondere ein Vorgehen nach dem EU-JZG, nach zwischenstaatlichen Übereinkommen über die Übernahme ...
Allgemeine Ausführungen
Die Wertung der mehrfachen Qualifikation als erschwerend verletzt das Doppelverwertungsverbot nur, wenn und soweit das Vorliegen von zur Erfüllung der einen Qualifikation erforderlichen Merkmalen zu den Voraussetzungen der strenger strafbedrohten anderen zählt
Jede Form der Beaufsichtigung wird von § 212 Abs 1 Z 2 StGB erfasst und es bedarf weder ausdrücklicher Vereinbarungen noch gar etwaiger Verpflichtungserklärungen, sondern, ein faktisches Abhängigkeitsverhältnis der zur Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht anvertrauten Person reicht hin
Bei der Beurteilung einer Handlung als geschlechtlich kommt es ausschließlich auf den objektiven Sexualbezug an
Eine typische Begleittat liegt vor, wenn die Verwirklichung eines bestimmten Deliktstypus regelmäßig mit der Erfüllung eines anderen Deliktstypus verbunden ist und die Begleittat im Verhältnis zur Haupttat einen wesentlich geringeren Unwertgehalt aufweist
Das Gericht ist bei der Urteilsfindung nicht an die in der Anklageschrift enthaltene Bezeichnung der Tat gebunden
Es ist in Rechtsprechung und Lehre unbestritten, dass der Vorsteuerabzug aufgrund einer Rechnung für ein Scheingeschäft selbst dann unzulässig ist, wenn der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer abgeführt hat

