Allgemeine Ausführungen
Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist
Eine Hemmung nach früherem Recht wird durch eine Gesetzesänderung nicht rückwirkend unwirksam
Der Begriff "Amtsgeschäfte" nach § 302 Abs 1 StGB ist nicht auf Rechtshandlungen beschränkt
Der Begriff "zu besorgen" ist keineswegs nur iSe gesteigerten Wahrscheinlichkeit zu verstehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Zeuge in der Hauptverhandlung aus den angeführten Gründen nicht mehr aussagen werde, genügt
Anhaltspunkte für eine alterstypisch verzögerte Entwicklung können psychische oder physische Krankheiten, massive Verwahrlosung oder grobe soziale Defekte sein
Ungeachtet einer bei vorsätzlicher Nichtzahlung des Unterhalts unter Umständen schon eingetretenen und auch fortbestehenden Strafbarkeit nach § 198 Abs 1 StGB mangelt es für jene Zeit, in welcher exekutiv realisierte Gelder (sofern die unfreiwilligen Leistungen betragsmäßig in etwa dem ...
Die nach Urteilsverkündung einem Angeklagten zu erteilende Rechtsmittelbelehrung hat nicht nur die Aufklärung darüber zu umfassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, das Urteil mit Rechtsmitteln zu bekämpfen, sondern ua auch die Belehrung über die dreitägige Frist (einschließlich der Nennung ...
Allgemeine Ausführungen
Der Begriff "zu besorgen" ist keineswegs nur iSe gesteigerten Wahrscheinlichkeit zu verstehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Zeuge in der Hauptverhandlung aus den angeführten Gründen nicht mehr aussagen werde, genügt
Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist
Anhaltspunkte für eine alterstypisch verzögerte Entwicklung können psychische oder physische Krankheiten, massive Verwahrlosung oder grobe soziale Defekte sein
Eine Hemmung nach früherem Recht wird durch eine Gesetzesänderung nicht rückwirkend unwirksam
Ungeachtet einer bei vorsätzlicher Nichtzahlung des Unterhalts unter Umständen schon eingetretenen und auch fortbestehenden Strafbarkeit nach § 198 Abs 1 StGB mangelt es für jene Zeit, in welcher exekutiv realisierte Gelder (sofern die unfreiwilligen Leistungen betragsmäßig in etwa dem ...
Der Begriff "Amtsgeschäfte" nach § 302 Abs 1 StGB ist nicht auf Rechtshandlungen beschränkt
Die nach Urteilsverkündung einem Angeklagten zu erteilende Rechtsmittelbelehrung hat nicht nur die Aufklärung darüber zu umfassen, inwieweit die Möglichkeit besteht, das Urteil mit Rechtsmitteln zu bekämpfen, sondern ua auch die Belehrung über die dreitägige Frist (einschließlich der Nennung ...

