Das in § 157 Abs 2 StPO normierte Umgehungsverbot erstreckt sich nicht auf Fälle des § 157 Abs 1 Z 1 StPO und erfasst daher nicht ein Schreiben der Rechtsvertreterin der nach § 157 Abs 1 Z 1 StPO entschlagungsberechtigten Zeugin an einen anderen Rechtsanwalt, in dem festgehalten wurde, dass die ...
Auch ein Kollektivvertretungsberechtigter, der die Zustimmung der übrigen Vertretungsbefugten durch Verschweigen wesentlicher Umstände oder auch bloß dadurch erreicht, dass er sich auf mangelnde Kontrolle verlässt, verantwortet ausschließlich Untreue und nicht Betrug
Gem § 512 Abs 1 StPO stehen gnadenweise gemilderte oder umgewandelte Strafen den von den Gerichten ausgesprochenen Strafen gleich, sodass die vom Bundespräsidenten ohne Bindung an materiellrechtliche Vorgaben letztlich festgesetzte Strafe so zu behandeln ist, als ob sie bereits das die ...
Aus der Verletzung eines Beweiserhebungsverbots im Ermittlungsverfahren folgt nicht ohne weiteres ein Verbot der Vorführung des so erlangten Beweismittels in der Hauptverhandlung
Der Schutzzweck des § 221 Abs 2 erster Satz StPO wird unterlaufen, wenn einem 14 Tage vor der kontradiktorischen Vernehmung einer Zeugin gestellten Antrag auf Ausfolgung einer Kopie des Akteninhalts erst am Vortag der Vernehmung entsprochen wird
Für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen besteht gem § 55 Abs 1a ARHG Gerichtszuständigkeit, sofern das Rechtshilfeersuchen thematisch mit einem inländischen Verfahren in Zusammenhang steht, in welchem bereits Anklage erhoben wurde; die allein relevante Prämisse, dass "die Anklage eingebracht ...
Entscheidend für die Beurteilung einer relevierten Verletzung des Art 6 Abs 2 MRK ist nach stRsp des EGMR nicht die exakte Wortwahl, sondern der Sinngehalt der in Rede stehenden Formulierungen; dieser zeigt sich nicht zuletzt an den rechtlichen Schlussfolgerungen, die das Gericht aus der ...
Auch der Inhalt einer anonymen Anzeige kommt als eine die Durchsuchung von Orten (§ 117 Z 2 lit b StPO) rechtfertigende bestimmte Tatsache in Betracht; die sachliche Zuständigkeit des BG für das Hauptverfahren steht ihr keineswegs generell unter dem Aspekt der Unverhältnismäßigkeit entgegen
Das in § 157 Abs 2 StPO normierte Umgehungsverbot erstreckt sich nicht auf Fälle des § 157 Abs 1 Z 1 StPO und erfasst daher nicht ein Schreiben der Rechtsvertreterin der nach § 157 Abs 1 Z 1 StPO entschlagungsberechtigten Zeugin an einen anderen Rechtsanwalt, in dem festgehalten wurde, dass die ...
Der Schutzzweck des § 221 Abs 2 erster Satz StPO wird unterlaufen, wenn einem 14 Tage vor der kontradiktorischen Vernehmung einer Zeugin gestellten Antrag auf Ausfolgung einer Kopie des Akteninhalts erst am Vortag der Vernehmung entsprochen wird
Auch ein Kollektivvertretungsberechtigter, der die Zustimmung der übrigen Vertretungsbefugten durch Verschweigen wesentlicher Umstände oder auch bloß dadurch erreicht, dass er sich auf mangelnde Kontrolle verlässt, verantwortet ausschließlich Untreue und nicht Betrug
Für die Erledigung von Rechtshilfeersuchen besteht gem § 55 Abs 1a ARHG Gerichtszuständigkeit, sofern das Rechtshilfeersuchen thematisch mit einem inländischen Verfahren in Zusammenhang steht, in welchem bereits Anklage erhoben wurde; die allein relevante Prämisse, dass "die Anklage eingebracht ...
Gem § 512 Abs 1 StPO stehen gnadenweise gemilderte oder umgewandelte Strafen den von den Gerichten ausgesprochenen Strafen gleich, sodass die vom Bundespräsidenten ohne Bindung an materiellrechtliche Vorgaben letztlich festgesetzte Strafe so zu behandeln ist, als ob sie bereits das die ...
Entscheidend für die Beurteilung einer relevierten Verletzung des Art 6 Abs 2 MRK ist nach stRsp des EGMR nicht die exakte Wortwahl, sondern der Sinngehalt der in Rede stehenden Formulierungen; dieser zeigt sich nicht zuletzt an den rechtlichen Schlussfolgerungen, die das Gericht aus der ...
Aus der Verletzung eines Beweiserhebungsverbots im Ermittlungsverfahren folgt nicht ohne weiteres ein Verbot der Vorführung des so erlangten Beweismittels in der Hauptverhandlung
Auch der Inhalt einer anonymen Anzeige kommt als eine die Durchsuchung von Orten (§ 117 Z 2 lit b StPO) rechtfertigende bestimmte Tatsache in Betracht; die sachliche Zuständigkeit des BG für das Hauptverfahren steht ihr keineswegs generell unter dem Aspekt der Unverhältnismäßigkeit entgegen

