Der Vorsatz des Täters muss sich auch darauf erstrecken, durch die Beschädigung der in Z 5 des § 126 Abs 1 StGB genannten Sachen deren Betriebsicherheit zu beeinträchtigen
Tritt zu der durch die räumliche Ausdehnung bedingten Unlöschbarkeit nicht eine - wenngleich bloß abstrakte - Gefährdung für Leib oder Leben einer (nicht unbedingt größeren, so doch nicht auf konkrete Einzelpersonen beschränkten, somit) unbestimmten Zahl von Menschen oder eine (konkrete) ...
Beim Zusammentreffen einer absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB mit dem Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB, das den Erfolg des § 87 Abs 1 StGB als Erfolgsqualifikation aufweist, bleibt die Strafbarkeit des § 87 Abs 1 ...
Das Grundrecht auf persönliche Freiheit wird verletzt, wenn das Gericht nicht raschestmöglich über einen Enthaftungsantrag des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten entscheidet
Eine Nichtigkeitsbeschwerde gem § 281 Abs 1 Z 5 vierter Fall StPO, mit der die unzureichende Entscheidungsbegründung durch Berücksichtigung von nicht verlesenen Beweismitteln gerügt wird, kann nur dann erfolgversprechend sein, wenn sie in der Hauptverhandlung nicht vorgekommene, gleichwohl in ...
Dass der Wiederbeschaffungswert einer Sache bei der Wertermittlung die allgemeine Richtschnur bildet, schließt die angemessene Berücksichtigung opferbezogener Wertfaktoren und individualisierender wirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht aus
Ob die Verantwortung des Angeklagten den Charakter eines Geständnisses hat, stellt eine Frage nach dem tatsächlichen Vorliegen eines Strafbemessungsumstands dar; Nichtigkeit wird damit nicht angesprochen
Auch wenn Art 54 SDÜ zur Zeit des amtlichen Einschreitens im einschreitenden Mitgliedstaat noch nicht galt, ist diese Norm dennoch anwendbar, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsfällung in den relevanten Mitgliedstaaten in Geltung stand; Art 54 SDÜ entfaltet im Hinblick auf eine ...
Der Vorsatz des Täters muss sich auch darauf erstrecken, durch die Beschädigung der in Z 5 des § 126 Abs 1 StGB genannten Sachen deren Betriebsicherheit zu beeinträchtigen
Eine Nichtigkeitsbeschwerde gem § 281 Abs 1 Z 5 vierter Fall StPO, mit der die unzureichende Entscheidungsbegründung durch Berücksichtigung von nicht verlesenen Beweismitteln gerügt wird, kann nur dann erfolgversprechend sein, wenn sie in der Hauptverhandlung nicht vorgekommene, gleichwohl in ...
Tritt zu der durch die räumliche Ausdehnung bedingten Unlöschbarkeit nicht eine - wenngleich bloß abstrakte - Gefährdung für Leib oder Leben einer (nicht unbedingt größeren, so doch nicht auf konkrete Einzelpersonen beschränkten, somit) unbestimmten Zahl von Menschen oder eine (konkrete) ...
Dass der Wiederbeschaffungswert einer Sache bei der Wertermittlung die allgemeine Richtschnur bildet, schließt die angemessene Berücksichtigung opferbezogener Wertfaktoren und individualisierender wirtschaftlicher Gesichtspunkte nicht aus
Beim Zusammentreffen einer absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB mit dem Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB, das den Erfolg des § 87 Abs 1 StGB als Erfolgsqualifikation aufweist, bleibt die Strafbarkeit des § 87 Abs 1 ...
Ob die Verantwortung des Angeklagten den Charakter eines Geständnisses hat, stellt eine Frage nach dem tatsächlichen Vorliegen eines Strafbemessungsumstands dar; Nichtigkeit wird damit nicht angesprochen
Das Grundrecht auf persönliche Freiheit wird verletzt, wenn das Gericht nicht raschestmöglich über einen Enthaftungsantrag des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten entscheidet
Auch wenn Art 54 SDÜ zur Zeit des amtlichen Einschreitens im einschreitenden Mitgliedstaat noch nicht galt, ist diese Norm dennoch anwendbar, wenn sie zum Zeitpunkt der Urteilsfällung in den relevanten Mitgliedstaaten in Geltung stand; Art 54 SDÜ entfaltet im Hinblick auf eine ...

