Die gegenseitige Strafbarkeit iSd Art 2 Abs 1 des AuslieferungsV USA iVm § 1 ARHG, muss nur im Zeitpunkt der Entscheidung über die Auslieferung bestehen
Erforderlich ist, dass die dem Täter eingeräumte Rechtsmacht - worunter die Verfügungsbefugnis über ein Konto ebenso fällt wie die über Blankoschecks und -wechsel sowie Kreditkarten - zum Tatzeitpunkt noch aktuell ist; aufgehobene Vollmachten und frühere Befugnisse reichen nicht aus
Selbst im Anwendungsbereich von Art 54 SDÜ kann es (ausnahmsweise) zu nach (idealkonkurrierenden) strafbaren Handlungen unterschiedlicher Beurteilung eines Verfolgungshindernisses kommen, wie sich aus Art 55 Abs 1 lit b und Abs 2 SDÜ und dem dazu erklärten Vorbehalt Österreichs mit dem für ...
Ein Widerspruch im Sinn logischer Unvereinbarkeit wird nicht angesprochen, wenn die Geschworenen bei real konkurrierenden strafbaren Handlungen deren Erfüllung aus Gründen der Beweiswürdigung - etwa im Hinblick auf die subjektive Tatseite - unterschiedlich beurteilen
Durch Zuständigkeitsverschiebung mit Inkrafttreten von BGBl I 2007/93 wurde dem bislang nicht an die neue Rechtslage angepassten § 2 Abs 2 des Bundesgesetzes vom 26. November 1963 über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse idF BGBl I 8/2006, wonach strafgerichtliche Verwahrnisse, die nach ...
Dass das Gericht im (konsequenterweise dann wohl: jedem) Fall einer Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung mit (von den Fällen des § 86 Abs 3 erster Satz StPO abgesehen jeweils begründet auszufertigendem, zuzustellendem und vom Zeugen mit Beschwerde anfechtbarem) Beschluss darüber zu ...
Durch das Erfordernis des Risikozusammenhangs zwischen Tathandlung und Tatfolge erfolgt eine Begrenzung der objektiven Zurechnung; unter diesem Gesichtspunkt scheiden ua Tatfolgen aus, die auf ein grob unvernünftiges nachträgliches (Fehl-)Verhalten des Opfers zurückzuführen sind
Die Erteilung der Weisung, eine bestimmte Drogenambulanz aufzusuchen und sich iSd dortigen Empfehlungen beraten und betreuen zu lassen, erweist sich im Umfang der auferlegten Verpflichtung, der ärztlichen Betreuungsempfehlung der Drogenambulanz nachzukommen, als zu unbestimmt und verstößt daher ...
Die gegenseitige Strafbarkeit iSd Art 2 Abs 1 des AuslieferungsV USA iVm § 1 ARHG, muss nur im Zeitpunkt der Entscheidung über die Auslieferung bestehen
Durch Zuständigkeitsverschiebung mit Inkrafttreten von BGBl I 2007/93 wurde dem bislang nicht an die neue Rechtslage angepassten § 2 Abs 2 des Bundesgesetzes vom 26. November 1963 über die Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse idF BGBl I 8/2006, wonach strafgerichtliche Verwahrnisse, die nach ...
Erforderlich ist, dass die dem Täter eingeräumte Rechtsmacht - worunter die Verfügungsbefugnis über ein Konto ebenso fällt wie die über Blankoschecks und -wechsel sowie Kreditkarten - zum Tatzeitpunkt noch aktuell ist; aufgehobene Vollmachten und frühere Befugnisse reichen nicht aus
Dass das Gericht im (konsequenterweise dann wohl: jedem) Fall einer Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung mit (von den Fällen des § 86 Abs 3 erster Satz StPO abgesehen jeweils begründet auszufertigendem, zuzustellendem und vom Zeugen mit Beschwerde anfechtbarem) Beschluss darüber zu ...
Selbst im Anwendungsbereich von Art 54 SDÜ kann es (ausnahmsweise) zu nach (idealkonkurrierenden) strafbaren Handlungen unterschiedlicher Beurteilung eines Verfolgungshindernisses kommen, wie sich aus Art 55 Abs 1 lit b und Abs 2 SDÜ und dem dazu erklärten Vorbehalt Österreichs mit dem für ...
Durch das Erfordernis des Risikozusammenhangs zwischen Tathandlung und Tatfolge erfolgt eine Begrenzung der objektiven Zurechnung; unter diesem Gesichtspunkt scheiden ua Tatfolgen aus, die auf ein grob unvernünftiges nachträgliches (Fehl-)Verhalten des Opfers zurückzuführen sind
Ein Widerspruch im Sinn logischer Unvereinbarkeit wird nicht angesprochen, wenn die Geschworenen bei real konkurrierenden strafbaren Handlungen deren Erfüllung aus Gründen der Beweiswürdigung - etwa im Hinblick auf die subjektive Tatseite - unterschiedlich beurteilen
Die Erteilung der Weisung, eine bestimmte Drogenambulanz aufzusuchen und sich iSd dortigen Empfehlungen beraten und betreuen zu lassen, erweist sich im Umfang der auferlegten Verpflichtung, der ärztlichen Betreuungsempfehlung der Drogenambulanz nachzukommen, als zu unbestimmt und verstößt daher ...

