Bei der Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung iSd Art 8 Abs 2 EMRK muss in Betreff des dabei anzulegenden Maßstabs im Blick behalten werden, dass den Interessen der betroffenen Person nicht (nur) - wie in Fällen der Ausweisung und Abschiebung - das öffentliche Interesse des ...
Der persönliche Eindruck des Gerichts von einer vernommenen Person lässt sich nicht erschöpfend in Worte kleiden und muss darum im Urteil nicht in allen Einzelheiten dargelegt und wiedergegeben werden
Der bloße Umstand, dass ein Zedent vertragswidrig zum Nachteil des Zessionars gegenüber dem (nicht verständigten) Schuldner über die abgetretene Forderung disponiert, stellt in der Regel mangels Irreführung über einen für die Rechtsposition des Schuldners maßgeblichen Punkt keine ...
Eine Vermögensschädigung setzt voraus, dass die gesamte Vermögenslage nach der Tat ungünstiger ist als vorher; eine Vermögensschädigung liegt etwa auch dann vor, wenn das Opfer genötigt wird, auf eine Forderung zu verzichten
Dass der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO nicht die Korrektheit der Feststellung von Strafzumessungstatsachen betrifft, sondern nur deren (rechts-)fehlerhafte Beurteilung, geht aus dem darauf hinweisenden Klammerausdruck in den Gesetzesmaterialien ("eine fehlerhafte ...
Die Erweiterung ausdrücklich genannter Ausschließungsgründe durch Analogie ist nach der geltenden Rechtslage zulässig
Aus der geforderten deutlichen und bestimmten Bezeichnung jener Gründe, aus denen die erheblichen Bedenken abzuleiten sind (§ 195 Abs 2 dritter Satz StPO) und der entsprechenden Pflicht des Gerichts, auf das Bezeichnungserfordernis gegebenenfalls hinzuweisen (§ 196 Abs 1 zweiter Satz StPO), ist ...
Die Betretung in Tatortnähe und nicht am Tatort selbst steht der Verwirklichung des Tatbestands des § 131 StGB im Falle des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Sachwegnahme und Betretung nicht entgegen
Bei der Notwendigkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung iSd Art 8 Abs 2 EMRK muss in Betreff des dabei anzulegenden Maßstabs im Blick behalten werden, dass den Interessen der betroffenen Person nicht (nur) - wie in Fällen der Ausweisung und Abschiebung - das öffentliche Interesse des ...
Dass der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO nicht die Korrektheit der Feststellung von Strafzumessungstatsachen betrifft, sondern nur deren (rechts-)fehlerhafte Beurteilung, geht aus dem darauf hinweisenden Klammerausdruck in den Gesetzesmaterialien ("eine fehlerhafte ...
Der persönliche Eindruck des Gerichts von einer vernommenen Person lässt sich nicht erschöpfend in Worte kleiden und muss darum im Urteil nicht in allen Einzelheiten dargelegt und wiedergegeben werden
Die Erweiterung ausdrücklich genannter Ausschließungsgründe durch Analogie ist nach der geltenden Rechtslage zulässig
Der bloße Umstand, dass ein Zedent vertragswidrig zum Nachteil des Zessionars gegenüber dem (nicht verständigten) Schuldner über die abgetretene Forderung disponiert, stellt in der Regel mangels Irreführung über einen für die Rechtsposition des Schuldners maßgeblichen Punkt keine ...
Aus der geforderten deutlichen und bestimmten Bezeichnung jener Gründe, aus denen die erheblichen Bedenken abzuleiten sind (§ 195 Abs 2 dritter Satz StPO) und der entsprechenden Pflicht des Gerichts, auf das Bezeichnungserfordernis gegebenenfalls hinzuweisen (§ 196 Abs 1 zweiter Satz StPO), ist ...
Eine Vermögensschädigung setzt voraus, dass die gesamte Vermögenslage nach der Tat ungünstiger ist als vorher; eine Vermögensschädigung liegt etwa auch dann vor, wenn das Opfer genötigt wird, auf eine Forderung zu verzichten
Die Betretung in Tatortnähe und nicht am Tatort selbst steht der Verwirklichung des Tatbestands des § 131 StGB im Falle des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Sachwegnahme und Betretung nicht entgegen

