Der Missbrauch als Element der Tathandlung nach § 302 StGB besteht im rechtswidrigen Gebrauch der dem Beamten eingeräumten Befugnis (zur Vornahme eines Amtsgeschäfts in Vollziehung der Gesetze), wobei es für den Umfang der Befugnis auf den abstrakten Aufgabenbereich ankommt
§ 41 Abs 5 vierter Satz MedienG ist auf den Fall des § 17 Abs 5 zweiter Satz MedienG nicht analog anzuwenden
Der materiellrechtliche Nichtigkeitsgrund des dritten Falls der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO stellt nicht darauf ab, ob eine vom erkennenden Gericht ausgesprochene Unrechtsfolge tatgerecht und tätergerecht oder unvertretbar und unangemessen ist, sondern darauf, ob gegen Bestimmungen über die ...
§ 221 Abs 1 FinStrG betrifft jeden Fall von Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten aufgrund von die Gerichtszuständigkeit oder den strafbestimmenden Wertbetrag in Frage stellenden "neuen Tatsachen oder Beweisen" (einschließlich der Fälle des § 223 FinStrG), sodass über die Wiederaufnahme ...
Die die Tathandlungen leugnende Verantwortung des Täters spricht nicht grundsätzlich gegen eine freiwillige Aufgabe der Tatausführung
Die Beschwerde ist nur aus den im § 89 Abs 2 erster Satz StPO genannten Gründen zurückzuweisen; bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts kann wirksam weiteres Vorbringen erstattet werden
Eine gekürzte Urteilsausfertigung hat schon in ihrem Spruch die für die Subsumtion entscheidenden (also für die Unterstellung der Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz oder für die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes maßgebenden) Tatsachen zu enthalten, worunter auch etwa Feststellungen zur ...
§ 16 StPO betrifft jede einzelne Unrechtsfolge für sich und meint solcherart nicht die Gesamtsanktionslast
Der Missbrauch als Element der Tathandlung nach § 302 StGB besteht im rechtswidrigen Gebrauch der dem Beamten eingeräumten Befugnis (zur Vornahme eines Amtsgeschäfts in Vollziehung der Gesetze), wobei es für den Umfang der Befugnis auf den abstrakten Aufgabenbereich ankommt
Die die Tathandlungen leugnende Verantwortung des Täters spricht nicht grundsätzlich gegen eine freiwillige Aufgabe der Tatausführung
§ 41 Abs 5 vierter Satz MedienG ist auf den Fall des § 17 Abs 5 zweiter Satz MedienG nicht analog anzuwenden
Die Beschwerde ist nur aus den im § 89 Abs 2 erster Satz StPO genannten Gründen zurückzuweisen; bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts kann wirksam weiteres Vorbringen erstattet werden
Der materiellrechtliche Nichtigkeitsgrund des dritten Falls der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO stellt nicht darauf ab, ob eine vom erkennenden Gericht ausgesprochene Unrechtsfolge tatgerecht und tätergerecht oder unvertretbar und unangemessen ist, sondern darauf, ob gegen Bestimmungen über die ...
Eine gekürzte Urteilsausfertigung hat schon in ihrem Spruch die für die Subsumtion entscheidenden (also für die Unterstellung der Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz oder für die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes maßgebenden) Tatsachen zu enthalten, worunter auch etwa Feststellungen zur ...
§ 221 Abs 1 FinStrG betrifft jeden Fall von Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten aufgrund von die Gerichtszuständigkeit oder den strafbestimmenden Wertbetrag in Frage stellenden "neuen Tatsachen oder Beweisen" (einschließlich der Fälle des § 223 FinStrG), sodass über die Wiederaufnahme ...
§ 16 StPO betrifft jede einzelne Unrechtsfolge für sich und meint solcherart nicht die Gesamtsanktionslast

