Anzeiger oder Opfer einer Straftat sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO nicht legitimiert
Aus dem Fernbleiben des gesetzeskonform geladenen Angeklagten von der Hauptverhandlung kann seine Verlesungszustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden
Ein Widerruf der bedingten Entlassung aus dem nach § 43a Abs 3 oder 4 StGB nicht bedingt nachgesehenen Teil einer Freiheitsstrafe ist unzulässig, wenn zugleich in Ansehung des bedingt nachgesehenen Teils dieser Strafe vom Widerruf abgesehen (und lediglich die Probezeit verlängert) wird
Im Fall einer bedingten Entlassung aus mehreren Strafen, Strafteilen oder Strafresten (§ 46 Abs 5 StGB) bezieht sich die Anordnung des § 53 Abs 1 zweiter Satz StGB ausschließlich auf den Teil der bedingten Entlassung, der den unbedingten Strafteil einer teilbedingten Freiheitsstrafe betrifft, ...
Bei Beurteilung, ob dem Bf der die Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO begründende Tatumstand schon vor (oder spätestens bis zum Ende) der Hauptverhandlung bekannt geworden ist, ist auf objektive Kriterien, nämlich die Zugänglichkeit des Tatsachensubstrats abzustellen
Die Vernehmung eines Beschuldigten durch einen Rechtspraktikanten ohne zumindest nachträgliche Bestätigung der Angaben durch den Vernommenen vor einer gesetzlich vernehmungsbefugten Person stellt keine zur Durchführung eines Abwesenheitsverfahrens iSd § 427 Abs 1 StPO berechtigende Vernehmung ...
In den in § 41 Abs 1 MedienG bezeichneten Verfahren - somit auch in einem Verfahren wegen eines Medieninhaltsdelikts - ist der Medieninhaber gem § 41 Abs 6 MedienG unabhängig davon zur Hauptverhandlung zu laden, ob bereits im Strafantrag ein Antrag auf Urteilsveröffentlichung gem § 34 Abs 1 ...
Bei Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281a StPO ist auf die Verdachtsannahmen des OLG abzustellen
Anzeiger oder Opfer einer Straftat sind zu einem Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens nach § 363a StPO nicht legitimiert
Bei Beurteilung, ob dem Bf der die Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 1 StPO begründende Tatumstand schon vor (oder spätestens bis zum Ende) der Hauptverhandlung bekannt geworden ist, ist auf objektive Kriterien, nämlich die Zugänglichkeit des Tatsachensubstrats abzustellen
Aus dem Fernbleiben des gesetzeskonform geladenen Angeklagten von der Hauptverhandlung kann seine Verlesungszustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO nicht abgeleitet werden
Die Vernehmung eines Beschuldigten durch einen Rechtspraktikanten ohne zumindest nachträgliche Bestätigung der Angaben durch den Vernommenen vor einer gesetzlich vernehmungsbefugten Person stellt keine zur Durchführung eines Abwesenheitsverfahrens iSd § 427 Abs 1 StPO berechtigende Vernehmung ...
Ein Widerruf der bedingten Entlassung aus dem nach § 43a Abs 3 oder 4 StGB nicht bedingt nachgesehenen Teil einer Freiheitsstrafe ist unzulässig, wenn zugleich in Ansehung des bedingt nachgesehenen Teils dieser Strafe vom Widerruf abgesehen (und lediglich die Probezeit verlängert) wird
In den in § 41 Abs 1 MedienG bezeichneten Verfahren - somit auch in einem Verfahren wegen eines Medieninhaltsdelikts - ist der Medieninhaber gem § 41 Abs 6 MedienG unabhängig davon zur Hauptverhandlung zu laden, ob bereits im Strafantrag ein Antrag auf Urteilsveröffentlichung gem § 34 Abs 1 ...
Im Fall einer bedingten Entlassung aus mehreren Strafen, Strafteilen oder Strafresten (§ 46 Abs 5 StGB) bezieht sich die Anordnung des § 53 Abs 1 zweiter Satz StGB ausschließlich auf den Teil der bedingten Entlassung, der den unbedingten Strafteil einer teilbedingten Freiheitsstrafe betrifft, ...
Bei Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 281a StPO ist auf die Verdachtsannahmen des OLG abzustellen

