Es ist jedenfalls unzulässig, Parteien oder Parteienvertretern Akten oder Aktenteile (zur Herstellung von Kopien) außerhalb des Amtsgebäudes mitzugeben
Die Tathandlungen der Wegnahme und des Abnötigens iSd § 142 Abs 1 StGB verlangen eine sofortige Herrschaftserlangung des Täters über die Sache, mit anderen Worten einen sofortigen Gewahrsamswechsel
Ob das von der Sicherstellungsanordnung betroffene Film- und Tonmaterial von § 31 Abs 1 MedienG erfasst ist und daher nicht Gegenstand einer Sicherstellung aus Beweisgründen nach § 110 Abs 1 Z 1 StPO sein kann, hängt ausschließlich vom Bedeutungsinhalt der aufgenommenen Äußerungen ab; nicht ...
Wer nachträglich einen in Richterausgeschlossenheit bestehenden Verfahrensmangel geltend machen kann, braucht bei gerichtsnotorischem Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO dessen Bekanntwerden (§ 44 Abs 2 StPO) bloß zu behaupten
Die Tathandlung des Überlassens von Suchtgift (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) stellt keineswegs auf eine Bereicherung des Täters ab, womit selbst unentgeltliche Weitergabe dem angesprochenen Tatbestandsmerkmal entspricht
Durch ein in deren Wegnahme bestehendes Unterdrücken von Kennzeichentafeln (§ 49 KFG) wird Diebstahl (§ 127 StGB) nicht begründet
Ankläger (zu denen neben Privatanklägern, Subsidiaranklägern und Privatbeteiligten etwa auch Antragsteller nach §§ 6 bis 7c und 9 f MedienG zählen) sowie Opfer (§ 65 StPO) sind nicht antragslegitimiert
Der Bewilligung der Wiedereinsetzung steht nicht entgegen, dass die Versäumung der Frist auf einem einmaligen Versehen einer Kanzleiangestellten beruht, sofern den Verteidiger, der angesichts deren Verlässlichkeit und Bewährung auf die selbständige und korrekte Wahrnehmung der an sie ...
Es ist jedenfalls unzulässig, Parteien oder Parteienvertretern Akten oder Aktenteile (zur Herstellung von Kopien) außerhalb des Amtsgebäudes mitzugeben
Die Tathandlung des Überlassens von Suchtgift (§ 28a Abs 1 fünfter Fall SMG) stellt keineswegs auf eine Bereicherung des Täters ab, womit selbst unentgeltliche Weitergabe dem angesprochenen Tatbestandsmerkmal entspricht
Die Tathandlungen der Wegnahme und des Abnötigens iSd § 142 Abs 1 StGB verlangen eine sofortige Herrschaftserlangung des Täters über die Sache, mit anderen Worten einen sofortigen Gewahrsamswechsel
Durch ein in deren Wegnahme bestehendes Unterdrücken von Kennzeichentafeln (§ 49 KFG) wird Diebstahl (§ 127 StGB) nicht begründet
Ob das von der Sicherstellungsanordnung betroffene Film- und Tonmaterial von § 31 Abs 1 MedienG erfasst ist und daher nicht Gegenstand einer Sicherstellung aus Beweisgründen nach § 110 Abs 1 Z 1 StPO sein kann, hängt ausschließlich vom Bedeutungsinhalt der aufgenommenen Äußerungen ab; nicht ...
Ankläger (zu denen neben Privatanklägern, Subsidiaranklägern und Privatbeteiligten etwa auch Antragsteller nach §§ 6 bis 7c und 9 f MedienG zählen) sowie Opfer (§ 65 StPO) sind nicht antragslegitimiert
Wer nachträglich einen in Richterausgeschlossenheit bestehenden Verfahrensmangel geltend machen kann, braucht bei gerichtsnotorischem Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nach § 43 Abs 1 Z 1 StPO dessen Bekanntwerden (§ 44 Abs 2 StPO) bloß zu behaupten
Der Bewilligung der Wiedereinsetzung steht nicht entgegen, dass die Versäumung der Frist auf einem einmaligen Versehen einer Kanzleiangestellten beruht, sofern den Verteidiger, der angesichts deren Verlässlichkeit und Bewährung auf die selbständige und korrekte Wahrnehmung der an sie ...

