Der von der Einziehung betroffene Gegenstand muss insbesondere unter Klarstellung seiner Deliktstauglichkeit unverwechselbar bezeichnet werden, und zwar auch dann, wenn das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, das Urteil gem § 270 Abs 4 StPO gekürzt auszufertigen
Eine Veröffentlichung ist nur im Umfang der ausdrücklich oder konkludent erteilten oder zumindest aus den Umständen, etwa einem früheren Verhalten des Antragstellers, erschließbaren, jedoch nicht fingierten Zustimmung zulässig
Eine Verletzung des Art 6 Abs 3 lit d EMRK liegt nur dann vor, wenn der Angeklagte nachweist, dass eine Frage nicht zugelassen oder ein Zeuge nicht gehört wurde, obwohl die Erheblichkeit der Frage bzw der zu erwartenden Aussage dem Tatrichter nach den Umständen des Falls ersichtlich war oder sein ...
Handelt es sich bei dem übergebenen Gut um vertretbare Sachen (zB Geld), kann man von einem "Anvertrauen" nur sprechen, wenn der Täter verpflichtet ist, ebensoviel derselben Art (zB einen gleich hohen Geldbetrag) ständig zur Rückgabe, Weitergabe oder Verwendung bereitzuhalten; daher sind Gelder, ...
Der Ausschlussgrund nach § 7a Abs 3 Z 3 MedienG zieht die Grenzen zulässiger Berichterstattung im Vergleich zu jenem nach § 7 Abs 2 Z 3 leg cit insofern enger, als nur eine - nach rechtsgeschäftlichen Regeln zu beurteilende - wirksame Zustimmung des Betroffenen oder eine Mitteilung desselben ...
Art 7 Abs 1 zweiter Satz EMRK ist in sachlicher Hinsicht auf die Verhängung von Strafen beschränkt; einer nachträglichen Verschärfung des Vollzugs von Strafen steht die Konventionsgarantie daher nicht entgegen
Der (außerhalb von Unrecht und Schuld stehende) persönliche Strafausschließungsgrund des § 206 Abs 4 StGB stellt auf das - rein anhand der objektiven Sachlage zu beurteilende - Mindestalter des Opfers von 13 Jahren und einen - wiederum nach objektiver Tatsachengrundlage zu berechnenden - ...
Da der objektive Tatbestand der Untreue keinen dauernden Schaden erfordert, kann auch ein bloß vorübergehender Vermögensnachteils beim Vertretenen zur Deliktsverwirklichung genügen
Der von der Einziehung betroffene Gegenstand muss insbesondere unter Klarstellung seiner Deliktstauglichkeit unverwechselbar bezeichnet werden, und zwar auch dann, wenn das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, das Urteil gem § 270 Abs 4 StPO gekürzt auszufertigen
Der Ausschlussgrund nach § 7a Abs 3 Z 3 MedienG zieht die Grenzen zulässiger Berichterstattung im Vergleich zu jenem nach § 7 Abs 2 Z 3 leg cit insofern enger, als nur eine - nach rechtsgeschäftlichen Regeln zu beurteilende - wirksame Zustimmung des Betroffenen oder eine Mitteilung desselben ...
Eine Veröffentlichung ist nur im Umfang der ausdrücklich oder konkludent erteilten oder zumindest aus den Umständen, etwa einem früheren Verhalten des Antragstellers, erschließbaren, jedoch nicht fingierten Zustimmung zulässig
Art 7 Abs 1 zweiter Satz EMRK ist in sachlicher Hinsicht auf die Verhängung von Strafen beschränkt; einer nachträglichen Verschärfung des Vollzugs von Strafen steht die Konventionsgarantie daher nicht entgegen
Eine Verletzung des Art 6 Abs 3 lit d EMRK liegt nur dann vor, wenn der Angeklagte nachweist, dass eine Frage nicht zugelassen oder ein Zeuge nicht gehört wurde, obwohl die Erheblichkeit der Frage bzw der zu erwartenden Aussage dem Tatrichter nach den Umständen des Falls ersichtlich war oder sein ...
Der (außerhalb von Unrecht und Schuld stehende) persönliche Strafausschließungsgrund des § 206 Abs 4 StGB stellt auf das - rein anhand der objektiven Sachlage zu beurteilende - Mindestalter des Opfers von 13 Jahren und einen - wiederum nach objektiver Tatsachengrundlage zu berechnenden - ...
Handelt es sich bei dem übergebenen Gut um vertretbare Sachen (zB Geld), kann man von einem "Anvertrauen" nur sprechen, wenn der Täter verpflichtet ist, ebensoviel derselben Art (zB einen gleich hohen Geldbetrag) ständig zur Rückgabe, Weitergabe oder Verwendung bereitzuhalten; daher sind Gelder, ...
Da der objektive Tatbestand der Untreue keinen dauernden Schaden erfordert, kann auch ein bloß vorübergehender Vermögensnachteils beim Vertretenen zur Deliktsverwirklichung genügen

