Soweit ein solcher Antrag eines zur Akteneinsicht berechtigten Beschuldigten, Privatbeteiligten, Privatanklägers oder Opfers im Ermittlungsverfahren in Rede steht, ist bei Beurteilung der Frage, ob dessen Stattgebung schutzwürdige Interessen des Verfahrens entgegenstehen, derselbe, jedenfalls aber ...
Das Vorliegen eines Samenergusses ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach (sämtlichen Fallvarianten des) § 206 StGB nicht erforderlich
Unter den Begriff der Gewalt iSd § 131 StGB ist jeder nicht unerhebliche Einsatz einer physischen Kraft zur Überwindung eines wirklichen oder auch nur erwarteten Widerstands zu verstehen
Für die rechtliche Beurteilung einer Tathandlung als dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung ist der objektive Sexualbezug entscheidend; auf die subjektive Vorstellung oder die Motivlage des Täters kommt es nicht an; die erzwungene Vornahme einer dem Beischlaf gleichzusetzenden ...
Eine dem (unmittelbaren) Täter nicht zukommende Befugnis kann von diesem auch nicht missbraucht werden
Das Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB unterscheidet sich von jenem des Diebstahls im Wesentlichen durch das Fehlen einer auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Tendenz
Der Versuch einer schweren Körperverletzung iSd §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB ist rechtlich nicht denkbar; hat der Täter den Eintritt des schweren Erfolgs gewollt, ohne dass dieses Ergebnis eintritt, so kommt bei schwerer Verletzungsabsicht versuchte absichtliche schwere Körperverletzung (§§ ...
Ein Betrug ist ua dann versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll
Soweit ein solcher Antrag eines zur Akteneinsicht berechtigten Beschuldigten, Privatbeteiligten, Privatanklägers oder Opfers im Ermittlungsverfahren in Rede steht, ist bei Beurteilung der Frage, ob dessen Stattgebung schutzwürdige Interessen des Verfahrens entgegenstehen, derselbe, jedenfalls aber ...
Eine dem (unmittelbaren) Täter nicht zukommende Befugnis kann von diesem auch nicht missbraucht werden
Das Vorliegen eines Samenergusses ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach (sämtlichen Fallvarianten des) § 206 StGB nicht erforderlich
Das Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB unterscheidet sich von jenem des Diebstahls im Wesentlichen durch das Fehlen einer auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Tendenz
Unter den Begriff der Gewalt iSd § 131 StGB ist jeder nicht unerhebliche Einsatz einer physischen Kraft zur Überwindung eines wirklichen oder auch nur erwarteten Widerstands zu verstehen
Der Versuch einer schweren Körperverletzung iSd §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB ist rechtlich nicht denkbar; hat der Täter den Eintritt des schweren Erfolgs gewollt, ohne dass dieses Ergebnis eintritt, so kommt bei schwerer Verletzungsabsicht versuchte absichtliche schwere Körperverletzung (§§ ...
Für die rechtliche Beurteilung einer Tathandlung als dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung ist der objektive Sexualbezug entscheidend; auf die subjektive Vorstellung oder die Motivlage des Täters kommt es nicht an; die erzwungene Vornahme einer dem Beischlaf gleichzusetzenden ...
Ein Betrug ist ua dann versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll

