Die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages iSd §§ 236 Abs 1, 259 Abs 2 ZPO setzt das Vorliegen eines für den vom Kläger erhobenen Klagsanspruch oder auch für den vom Beklagten erhobenen Gegenanspruch präjudiziellen Rechts oder Rechtsverhältnisses voraus
Eine Oppositionsklage kann auf Tatsachen, die vor Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind, nur gestützt werden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nach den bestehenden Gesetzen nicht mehr geltend gemacht werden konnten, nicht aber schon dann, wenn sie dem Oppositionskläger, wenn auch ohne sein ...
Unter der Voraussetzung, dass eine Abänderung oder Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nicht in die Rechte Dritter eingreift, kann im Außerstreitverfahren über ein verspätetes Rechtsmittel meritorisch entschieden werden
Der Umstand, dass sich der Gegner nicht am zweiseitigen (Revisions-)Rekursverfahren beteiligt, da ihm das Rechtsmittel nicht zugestellt wurde, führt zur Nichtigkeit der Rechtsmittelentscheidung
Im Stadium der Bewilligung des Exekutionsantrags oder Strafantrags ist die Behauptung des Verpflichteten, er habe erfüllt, schon wegen des Neuerungsverbots im Rechtsmittelverfahren unbeachtlich
Der Ersteher einer Liegenschaft hat alle Verpflichtungen, die einen unmittelbaren Bezug zur Liegenschaft haben, zu übernehmen
Die Kostenersatzforderung eines öffentlichen Rechtsträgers ist öffentlich-rechtlicher Natur
Dies gilt auch dann, wenn sie die Erhöhung ihrer Pflichtteile durch Anrechnung von Schenkungen begehren
Die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages iSd §§ 236 Abs 1, 259 Abs 2 ZPO setzt das Vorliegen eines für den vom Kläger erhobenen Klagsanspruch oder auch für den vom Beklagten erhobenen Gegenanspruch präjudiziellen Rechts oder Rechtsverhältnisses voraus
Im Stadium der Bewilligung des Exekutionsantrags oder Strafantrags ist die Behauptung des Verpflichteten, er habe erfüllt, schon wegen des Neuerungsverbots im Rechtsmittelverfahren unbeachtlich
Eine Oppositionsklage kann auf Tatsachen, die vor Entstehung des Exekutionstitels eingetreten sind, nur gestützt werden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nach den bestehenden Gesetzen nicht mehr geltend gemacht werden konnten, nicht aber schon dann, wenn sie dem Oppositionskläger, wenn auch ohne sein ...
Der Ersteher einer Liegenschaft hat alle Verpflichtungen, die einen unmittelbaren Bezug zur Liegenschaft haben, zu übernehmen
Unter der Voraussetzung, dass eine Abänderung oder Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nicht in die Rechte Dritter eingreift, kann im Außerstreitverfahren über ein verspätetes Rechtsmittel meritorisch entschieden werden
Die Kostenersatzforderung eines öffentlichen Rechtsträgers ist öffentlich-rechtlicher Natur
Der Umstand, dass sich der Gegner nicht am zweiseitigen (Revisions-)Rekursverfahren beteiligt, da ihm das Rechtsmittel nicht zugestellt wurde, führt zur Nichtigkeit der Rechtsmittelentscheidung
Dies gilt auch dann, wenn sie die Erhöhung ihrer Pflichtteile durch Anrechnung von Schenkungen begehren

