Die Entscheidung des Berufungsgerichts im Kostenpunkt ist jedenfalls unanfechtbar
Nahen Angehörigen kommt im Sachwalterbestellungsverfahren weder ein Antragsrecht noch Parteistellung zu; sie haben keinen Anspruch auf eine Entscheidung des Gerichts und kein Rekursrecht
Der Schutzzweck der §§ 159 StGB und 69 Abs 2 KO besteht vor allem darin, insolvente Gesellschaften aus dem Rechtsverkehr zu ziehen und daher jene zu schützen, die sich sonst mit dieser Gesellschaft nicht einlassen würden; Neugläubiger und Neugesellschafter ist der Vertrauensschaden zu ersetzen
Aus § 291 ZPO ergibt sich die Absicht des Gesetzgebers, die Anfechtung von Entscheidungen im Zuge der Beweisaufnahme aus prozessökonomischen Erwägungen rigoros zu beschränken
Aus dem Wortlaut des § 35 Abs 2 GebAG ergibt sich lediglich zwingend, dass idR die mündliche Gutachtensergänzung insgesamt niedriger zu honorieren ist als das ursprüngliche schriftliche Gutachten; hingegen kann keineswegs generell davon ausgegangen werden, dass auch ein niedrigerer Stundensatz ...
Auch im Fall einer schriftlichen Abhandlungspflege ist die Amtsbestätigung über die Vertretungsbefugnis nach § 810 ABGB vom Gerichtskommissär auszustellen
Die Auflösung der Handelsgesellschaft infolge Konkurseröffnung lässt die Buchführungspflicht des Masseverwalters bis zur Löschung unberührt
§ 530 Abs 1 Z 5 ZPO setzt die Aufhebung einer rechtskräftigen präjudiziellen Vorentscheidung durch eine andere rechtskräftige Entscheidung voraus
Die Entscheidung des Berufungsgerichts im Kostenpunkt ist jedenfalls unanfechtbar
Aus dem Wortlaut des § 35 Abs 2 GebAG ergibt sich lediglich zwingend, dass idR die mündliche Gutachtensergänzung insgesamt niedriger zu honorieren ist als das ursprüngliche schriftliche Gutachten; hingegen kann keineswegs generell davon ausgegangen werden, dass auch ein niedrigerer Stundensatz ...
Nahen Angehörigen kommt im Sachwalterbestellungsverfahren weder ein Antragsrecht noch Parteistellung zu; sie haben keinen Anspruch auf eine Entscheidung des Gerichts und kein Rekursrecht
Auch im Fall einer schriftlichen Abhandlungspflege ist die Amtsbestätigung über die Vertretungsbefugnis nach § 810 ABGB vom Gerichtskommissär auszustellen
Der Schutzzweck der §§ 159 StGB und 69 Abs 2 KO besteht vor allem darin, insolvente Gesellschaften aus dem Rechtsverkehr zu ziehen und daher jene zu schützen, die sich sonst mit dieser Gesellschaft nicht einlassen würden; Neugläubiger und Neugesellschafter ist der Vertrauensschaden zu ersetzen
Die Auflösung der Handelsgesellschaft infolge Konkurseröffnung lässt die Buchführungspflicht des Masseverwalters bis zur Löschung unberührt
Aus § 291 ZPO ergibt sich die Absicht des Gesetzgebers, die Anfechtung von Entscheidungen im Zuge der Beweisaufnahme aus prozessökonomischen Erwägungen rigoros zu beschränken
§ 530 Abs 1 Z 5 ZPO setzt die Aufhebung einer rechtskräftigen präjudiziellen Vorentscheidung durch eine andere rechtskräftige Entscheidung voraus

