Bei Fehlen eines ausdrücklichen Antrags, dass das Berufungsgericht seinen Revisionszulässigkeitsausspruch abändern möge, ist die Rechtsmittelschrift nicht dem OGH vorzulegen, sondern das Erstgericht hat einen mit Fristsetzung verbundenen Verbesserungsauftrag zu erteilen
Dass zu Lebzeiten des Erblassers verschenkte und übergebene Liegenschaften nicht zum Nachlass gehören und somit nicht zu inventarisieren sind, gilt umso mehr, wenn das Eigentumsrecht des Übernehmers zum Zeitpunkt des Todes des Übergebers bereits verbüchert war
In der Berufungsverhandlung kann die Klage selbst mit Einwilligung des Gegners weder geändert noch iSd § 235 Abs 4 ZPO verändert werden
Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 379 Abs 2 Z 2 EO genügt die abstrakte Möglichkeit einer Auslandsexekution nicht
Ein Antrag auf Aufschiebung der Exekution ist abzuweisen, wenn die zugrunde liegende Verfahrenshandlung zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit aussichtslos ist
Für die Beurteilung des Inhaltes einer Prozesserklärung kommt es ausschließlich darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszweckes und der dem Gericht und dem Prozessgegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden ...
Bei der Auslegung des Vorbringens zum Unfallshergang bei Verkehrsunfällen kann oftmals kein allzu engherziger Maßstab angelegt werden
Auch die Verneinung des Bestands einer Gegenforderung wird nur bis zur Höhe der Klageforderung der Rechtskraft teilhaft; eine darüber hinausgehende Wirkung gibt es in Folgeprozessen nicht
Bei Fehlen eines ausdrücklichen Antrags, dass das Berufungsgericht seinen Revisionszulässigkeitsausspruch abändern möge, ist die Rechtsmittelschrift nicht dem OGH vorzulegen, sondern das Erstgericht hat einen mit Fristsetzung verbundenen Verbesserungsauftrag zu erteilen
Ein Antrag auf Aufschiebung der Exekution ist abzuweisen, wenn die zugrunde liegende Verfahrenshandlung zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit aussichtslos ist
Dass zu Lebzeiten des Erblassers verschenkte und übergebene Liegenschaften nicht zum Nachlass gehören und somit nicht zu inventarisieren sind, gilt umso mehr, wenn das Eigentumsrecht des Übernehmers zum Zeitpunkt des Todes des Übergebers bereits verbüchert war
Für die Beurteilung des Inhaltes einer Prozesserklärung kommt es ausschließlich darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszweckes und der dem Gericht und dem Prozessgegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden ...
In der Berufungsverhandlung kann die Klage selbst mit Einwilligung des Gegners weder geändert noch iSd § 235 Abs 4 ZPO verändert werden
Bei der Auslegung des Vorbringens zum Unfallshergang bei Verkehrsunfällen kann oftmals kein allzu engherziger Maßstab angelegt werden
Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 379 Abs 2 Z 2 EO genügt die abstrakte Möglichkeit einer Auslandsexekution nicht
Auch die Verneinung des Bestands einer Gegenforderung wird nur bis zur Höhe der Klageforderung der Rechtskraft teilhaft; eine darüber hinausgehende Wirkung gibt es in Folgeprozessen nicht

