Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen; daher kann das Verfahren nur mehr unter Beiziehung des Masseverwalters fortgesetzt werden
Bestreitet er hingegen, den als Zuwiderhandlung behaupteten Sachverhalt verwirklicht zu haben, kann er sowohl gegen die Exekutionsbewilligung als auch gegen den Strafbeschluss Impugnationsklage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO erheben
Das außerstreitige Verfahren ist für wohnrechtliche Angelegenheiten in jenen Fällen zulässig, in denen das Gesetz die betreffende Angelegenheit ausdrücklich oder wenigstens unzweifelhaft schlüssig in das außerstreitige Verfahren verweist
Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls wird nicht der Anscheinsbeweis, dass ein E-Mail zugegangen ist, erbracht
Die Abänderung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung, der einer gleichzeitig bewilligten Exekution die Grundlage entzieht, führt analog zu § 39 Abs 1 EO zur Einstellung der Exekution
§ 408 ZPO ist im Konkursverfahren nicht anwendbar; grundsätzlich sind nur jene Bestimmungen der JN und ZPO zur Anwendung im Konkursverfahren geeignet, die mit den Eigentümlichkeiten des Konkursverfahrens vereinbar sind
Die Bindungswirkung eines Urteils erstreckt sich auch auf den Nebenintervenienten, der im Vorprozess auf Seiten der Partei beitrat, die ihm nicht den Streit verkündet hatte, wenn ihn diese Hauptpartei nun in Anspruch nimmt
Wird eine Zustellung an einen Parteienvertreter durch das Einordnen des Schriftstückes in ein bei den Gerichten für berufsmäßige Parteienvertreter eingerichtetes Fach vorgenommen und der Rückschein dabei nicht auch von einem Gerichtsbediensteten unterfertigt, dann stellt er keine öffentliche ...
Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des einzigen Erbanwärters, der eine Erbantrittserklärung abgegeben hat, wird das Verlassenschaftsverfahren unterbrochen; daher kann das Verfahren nur mehr unter Beiziehung des Masseverwalters fortgesetzt werden
Die Abänderung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung, der einer gleichzeitig bewilligten Exekution die Grundlage entzieht, führt analog zu § 39 Abs 1 EO zur Einstellung der Exekution
Bestreitet er hingegen, den als Zuwiderhandlung behaupteten Sachverhalt verwirklicht zu haben, kann er sowohl gegen die Exekutionsbewilligung als auch gegen den Strafbeschluss Impugnationsklage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO erheben
§ 408 ZPO ist im Konkursverfahren nicht anwendbar; grundsätzlich sind nur jene Bestimmungen der JN und ZPO zur Anwendung im Konkursverfahren geeignet, die mit den Eigentümlichkeiten des Konkursverfahrens vereinbar sind
Das außerstreitige Verfahren ist für wohnrechtliche Angelegenheiten in jenen Fällen zulässig, in denen das Gesetz die betreffende Angelegenheit ausdrücklich oder wenigstens unzweifelhaft schlüssig in das außerstreitige Verfahren verweist
Die Bindungswirkung eines Urteils erstreckt sich auch auf den Nebenintervenienten, der im Vorprozess auf Seiten der Partei beitrat, die ihm nicht den Streit verkündet hatte, wenn ihn diese Hauptpartei nun in Anspruch nimmt
Mittels eines E-Mail-Sendeprotokolls wird nicht der Anscheinsbeweis, dass ein E-Mail zugegangen ist, erbracht
Wird eine Zustellung an einen Parteienvertreter durch das Einordnen des Schriftstückes in ein bei den Gerichten für berufsmäßige Parteienvertreter eingerichtetes Fach vorgenommen und der Rückschein dabei nicht auch von einem Gerichtsbediensteten unterfertigt, dann stellt er keine öffentliche ...

