Bei der Beurteilung, ob eine Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu lösen ist, kann einerseits auf die Rechtsprechung zum Außerstreitverfahren nach dem AußStrG 1854 und andererseits auf die Parallelbestimmungen der ZPO zurückgegriffen werden
Die Prozessvollmacht befähigt nicht zur Entgegennahme von Mahnschreiben iSd § 156 Abs 4 Satz 2 KO
Auch wenn ein freiwillig eingeräumter Wasserbezug beurkundet wurde, ist der ordentliche Rechtsweg zulässig
Die Erteilung eines Obsorgedekretes nach § 107 Abs 1 Z 1 2. Fall AußStrG setzt voraus, dass die Obsorgeverteilung zwischen den Eltern unstrittig ist
Die unterlassene Behauptung des betreibenden Gläubigers betreffend die Unanwendbarkeit des MRG im Hinblick auf die zu pfändende Mietzinsforderung zieht die Unschlüssigkeit des Exekutionsantrags und damit dessen Abweisung nach sich
Der Abfindungsanspruch des aus einer Genossenschaft ausscheidenden Mitgliedes entsteht erst im Zeitpunkt seines Ausscheidens; eine Aufrechnung zwischen diesem Abfindungsanspruch und mit einer Forderung der Genossenschaft ist daher gem § 20 Abs 1 KO unzulässig
Wird eine beklagte Kommanditgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen
Nachteiligkeit des Rechtsgeschäfts iSd § 31 Abs 1 Z 2 ist dann gegeben, wenn es zu einer tatsächlichen Minderung der Befriedigungschancen der Konkursgläubiger gekommen ist
Bei der Beurteilung, ob eine Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG zu lösen ist, kann einerseits auf die Rechtsprechung zum Außerstreitverfahren nach dem AußStrG 1854 und andererseits auf die Parallelbestimmungen der ZPO zurückgegriffen werden
Die unterlassene Behauptung des betreibenden Gläubigers betreffend die Unanwendbarkeit des MRG im Hinblick auf die zu pfändende Mietzinsforderung zieht die Unschlüssigkeit des Exekutionsantrags und damit dessen Abweisung nach sich
Die Prozessvollmacht befähigt nicht zur Entgegennahme von Mahnschreiben iSd § 156 Abs 4 Satz 2 KO
Der Abfindungsanspruch des aus einer Genossenschaft ausscheidenden Mitgliedes entsteht erst im Zeitpunkt seines Ausscheidens; eine Aufrechnung zwischen diesem Abfindungsanspruch und mit einer Forderung der Genossenschaft ist daher gem § 20 Abs 1 KO unzulässig
Auch wenn ein freiwillig eingeräumter Wasserbezug beurkundet wurde, ist der ordentliche Rechtsweg zulässig
Wird eine beklagte Kommanditgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen
Die Erteilung eines Obsorgedekretes nach § 107 Abs 1 Z 1 2. Fall AußStrG setzt voraus, dass die Obsorgeverteilung zwischen den Eltern unstrittig ist
Nachteiligkeit des Rechtsgeschäfts iSd § 31 Abs 1 Z 2 ist dann gegeben, wenn es zu einer tatsächlichen Minderung der Befriedigungschancen der Konkursgläubiger gekommen ist

