Ein Konkursgläubiger, dessen Forderung festgestellt wurde, hat das Recht, an der Abstimmung über den Zahlungsplan mitzuwirken; eine Stimmrechtsentscheidung ist weder erforderlich noch geboten
Wurde die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgenommen, ist eine neuerliche Klage ohne sachliche Prüfung als unzulässig zurückzuweisen
§ 99 Abs 3 JN wirkt für ausländische Staaten nicht zuständigkeitsbegründend
Bei ungleicher Belastung der Miteigentumsanteile ist dem Versteigerungserlös zunächst der Wert der Last zuzuschlagen, sodann dem Verpflichteten aus dem Erlös entsprechend seinem unbelasteten Miteigentumsanteil von dem so errechneten Betrag sein Anteil zuzuweisen, während der Rest dem ...
Eine Bindungswirkung nach Streitverkündigung ist im Schiedsverfahren dann abzulehnen, wenn der Streitverkündungsempfänger nicht auch Partei der Schiedsvereinbarung war
Nach dem Konzept der sukzessiven Kompetenz kann die Befugnis, einen Antrag bei Gericht zu stellen, nur jenen Parteien des Verfahrens zukommen, gegen die sich der Spruch der Sachentscheidung richtet
§ 353 EO hat gegenüber der Räumungsexekution nach § 349 EO nur dann Vorrang, wenn der Verpflichtete zu mehr als zum bloßen "Wegschaffen" beweglicher Sachen verpflichtet werden soll oder wenn der Titel den Verpflichteten nur zur Entfernung von Gegenständen aus der Liegenschaft verpflichtet
Für eine Unterhaltsvorschussgewährung ist es nicht maßgeblich, ob die einstweilige Verfügung zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz über den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen noch formell aufrecht ist, sondern ob der Zeitraum, für den Vorschüsse begehrt und zugesprochen ...
Ein Konkursgläubiger, dessen Forderung festgestellt wurde, hat das Recht, an der Abstimmung über den Zahlungsplan mitzuwirken; eine Stimmrechtsentscheidung ist weder erforderlich noch geboten
Eine Bindungswirkung nach Streitverkündigung ist im Schiedsverfahren dann abzulehnen, wenn der Streitverkündungsempfänger nicht auch Partei der Schiedsvereinbarung war
Wurde die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgenommen, ist eine neuerliche Klage ohne sachliche Prüfung als unzulässig zurückzuweisen
Nach dem Konzept der sukzessiven Kompetenz kann die Befugnis, einen Antrag bei Gericht zu stellen, nur jenen Parteien des Verfahrens zukommen, gegen die sich der Spruch der Sachentscheidung richtet
§ 99 Abs 3 JN wirkt für ausländische Staaten nicht zuständigkeitsbegründend
§ 353 EO hat gegenüber der Räumungsexekution nach § 349 EO nur dann Vorrang, wenn der Verpflichtete zu mehr als zum bloßen "Wegschaffen" beweglicher Sachen verpflichtet werden soll oder wenn der Titel den Verpflichteten nur zur Entfernung von Gegenständen aus der Liegenschaft verpflichtet
Bei ungleicher Belastung der Miteigentumsanteile ist dem Versteigerungserlös zunächst der Wert der Last zuzuschlagen, sodann dem Verpflichteten aus dem Erlös entsprechend seinem unbelasteten Miteigentumsanteil von dem so errechneten Betrag sein Anteil zuzuweisen, während der Rest dem ...
Für eine Unterhaltsvorschussgewährung ist es nicht maßgeblich, ob die einstweilige Verfügung zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz über den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen noch formell aufrecht ist, sondern ob der Zeitraum, für den Vorschüsse begehrt und zugesprochen ...

