Bei einer Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 KO steht dem Anfechtungsgegner der Gegenbeweis offen, dass er infolge besonderer Umstände von der Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis haben musste; ein "Wissenmüssen" ist dem Anfechtungsgegner anzulasten
Unterscheiden sich Verhandlungs- und Vertragssprache, bedarf es im Anwendungsbereich des Art 23 EuGVVO eines Hinweises des Anwenders der AGB in der Verhandlungssprache, dass der fremdsprachige Vertragstext eine Gerichtsstandsvereinbarung beinhaltet
Wenn nach Pfändung von Markenrechten noch vor Bewilligung der Verwertungsart der Zwangsverpachtung das Exekutionsgericht die vom Betreibenden vorgelegten Pachtbedingungen genehmigt, steht dem Verpflichteten das Rekursrecht zu
Dem Kläger ist es im Verfahren über eine Stufenklage vorbehalten, nach Erfüllung des Rechnungslegungsbegehrens das Leistungsbegehren zu beziffern und das Verfahren fortzusetzen
Die Wirkung einer Prozessverbindung erschöpft sich in der gemeinsamen Verhandlung und - allenfalls - gemeinsamen Entscheidung
Der Verweis auf die ZPO in § 22 AußStrG hinsichtlich der für Beleidigungen in Schriftsätzen verhängten Strafen erfasst auch die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO
Der Rechtsmittelausschluss des § 45 JN gilt auch dann, wenn das Gericht seine sachliche Zuständigkeit auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Zuständigkeitsvereinbarung stützt
Ist dem gesetzlichen Vertreter einer Partei die Vertretung wegen eines Interessenwiderspruchs untersagt, hat das Gericht von Amts wegen einen Kurator zu bestellen
Bei einer Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 KO steht dem Anfechtungsgegner der Gegenbeweis offen, dass er infolge besonderer Umstände von der Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis haben musste; ein "Wissenmüssen" ist dem Anfechtungsgegner anzulasten
Die Wirkung einer Prozessverbindung erschöpft sich in der gemeinsamen Verhandlung und - allenfalls - gemeinsamen Entscheidung
Unterscheiden sich Verhandlungs- und Vertragssprache, bedarf es im Anwendungsbereich des Art 23 EuGVVO eines Hinweises des Anwenders der AGB in der Verhandlungssprache, dass der fremdsprachige Vertragstext eine Gerichtsstandsvereinbarung beinhaltet
Der Verweis auf die ZPO in § 22 AußStrG hinsichtlich der für Beleidigungen in Schriftsätzen verhängten Strafen erfasst auch die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO
Wenn nach Pfändung von Markenrechten noch vor Bewilligung der Verwertungsart der Zwangsverpachtung das Exekutionsgericht die vom Betreibenden vorgelegten Pachtbedingungen genehmigt, steht dem Verpflichteten das Rekursrecht zu
Der Rechtsmittelausschluss des § 45 JN gilt auch dann, wenn das Gericht seine sachliche Zuständigkeit auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Zuständigkeitsvereinbarung stützt
Dem Kläger ist es im Verfahren über eine Stufenklage vorbehalten, nach Erfüllung des Rechnungslegungsbegehrens das Leistungsbegehren zu beziffern und das Verfahren fortzusetzen
Ist dem gesetzlichen Vertreter einer Partei die Vertretung wegen eines Interessenwiderspruchs untersagt, hat das Gericht von Amts wegen einen Kurator zu bestellen

