Ergeben sich Bedenken, dass der Schuldner, der die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen beantragt, nicht insolvent ist, hat das Gericht von Amts wegen, Erhebungen durchzuführen
In Fällen, in denen ein von allen Beteiligten gewollter Parteiwechsel nach deren eigenem Vorbringen - ebenso wie in den vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen - der Anpassung des Prozessrechtsverhältnisses an die materielle Rechtslage dient, wäre es nicht einzusehen, weshalb die von allen ...
Die in § 187 Abs 1 EO festgelegte Rekursfrist von 14 Tagen beginnt nicht erst mit der Zustellung des schriftlich ausgefertigten Beschlusses über die Zuschlagserteilung, sondern schon ab der Verkündung der Zuschlagserteilung in der Versteigerungstagsatzung zu laufen
Dass auch der Gläubiger Anfechtungsgegner sein kann, der bloß mittelbar Deckung erhalten hat, gilt auch für die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht nach § 28 KO
Die im Hauptverfahren geäußerte Rechtsansicht des OGH ist für die Unterinstanzen für ein zeitlich nachfolgendes Provisorialverfahren bindend
Unterließ die Partei im Vorprozess das Anbot von Beweismitteln, mit deren Vorhandensein sie auch bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht rechnen musste, liegt kein Verschulden vor
Ausführungen zur formellen und materiellen Beschwer
Das Unterbleiben der Belehrung nach § 131 Abs 2 ZPO führt zur Nichtigkeit des erlassenen Versäumungsurteils
Ergeben sich Bedenken, dass der Schuldner, der die Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen beantragt, nicht insolvent ist, hat das Gericht von Amts wegen, Erhebungen durchzuführen
Die im Hauptverfahren geäußerte Rechtsansicht des OGH ist für die Unterinstanzen für ein zeitlich nachfolgendes Provisorialverfahren bindend
In Fällen, in denen ein von allen Beteiligten gewollter Parteiwechsel nach deren eigenem Vorbringen - ebenso wie in den vom Gesetz ausdrücklich geregelten Fällen - der Anpassung des Prozessrechtsverhältnisses an die materielle Rechtslage dient, wäre es nicht einzusehen, weshalb die von allen ...
Unterließ die Partei im Vorprozess das Anbot von Beweismitteln, mit deren Vorhandensein sie auch bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht rechnen musste, liegt kein Verschulden vor
Die in § 187 Abs 1 EO festgelegte Rekursfrist von 14 Tagen beginnt nicht erst mit der Zustellung des schriftlich ausgefertigten Beschlusses über die Zuschlagserteilung, sondern schon ab der Verkündung der Zuschlagserteilung in der Versteigerungstagsatzung zu laufen
Ausführungen zur formellen und materiellen Beschwer
Dass auch der Gläubiger Anfechtungsgegner sein kann, der bloß mittelbar Deckung erhalten hat, gilt auch für die Anfechtung wegen Benachteiligungsabsicht nach § 28 KO
Das Unterbleiben der Belehrung nach § 131 Abs 2 ZPO führt zur Nichtigkeit des erlassenen Versäumungsurteils

