Hat das Konkursgericht nicht von einer nach § 124 ZPO ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit einer abweichenden Anordnung des Fristenlaufs Gebrauch gemacht, kommt die Zweifelsregelung zum Tragen, dass auch für die bei der Verkündung anwesenden Parteien der Fristenlauf erst mit der Zustellung des ...
Enthalten die AGB eine Gerichtsstandsklausel, so ist wegen des in § 104 Abs 1 JN geforderten urkundlichen Nachweises zu beachten, dass selbst bei einer materiellrechtlich gültigen Einbeziehung der AGB in den Vertrag eine verfahrensrechtlich wirksame Gerichtsstandsvereinbarung scheitern kann
Eine Mietzinsklage ist von der Prozesssperre des § 6 Abs 1 KO erfasst
§ 367 EO setzt voraus, dass die Erklärung im Exekutionstitel wörtlich angeführt ist
Unter der Wendung "aus dem gegenseitigen Verhältnis der Ehegatten entspringenden Streitigkeiten" sind nur solche Streitigkeiten gemeint, die ohne das Eheverhältnis gar nicht denkbar sind
Der Masseverwalter eines Stifters kann den Widerrufsvorbehalt jedenfalls dann ausüben, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung als derjenige vorgesehen ist, dem im Falle der Auflösung der Privatstiftung deren verbleibendes Vermögen zufallen soll oder wenn der Stifter Letztbegünstigter ...
Strittige Tatsachen dürfen im Verteilungsbeschluss nicht festgestellt werden; bei Nichterbringung des Urkundenbeweises ist eine angemeldete Forderung nicht zu berücksichtigen
Ein Anspruch auf Urkundenvorlage setzt nur voraus, dass es sich bei der streitverfangenen Urkunde um eine gemeinschaftliche nach § 304 ZPO handelt
Hat das Konkursgericht nicht von einer nach § 124 ZPO ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit einer abweichenden Anordnung des Fristenlaufs Gebrauch gemacht, kommt die Zweifelsregelung zum Tragen, dass auch für die bei der Verkündung anwesenden Parteien der Fristenlauf erst mit der Zustellung des ...
Unter der Wendung "aus dem gegenseitigen Verhältnis der Ehegatten entspringenden Streitigkeiten" sind nur solche Streitigkeiten gemeint, die ohne das Eheverhältnis gar nicht denkbar sind
Enthalten die AGB eine Gerichtsstandsklausel, so ist wegen des in § 104 Abs 1 JN geforderten urkundlichen Nachweises zu beachten, dass selbst bei einer materiellrechtlich gültigen Einbeziehung der AGB in den Vertrag eine verfahrensrechtlich wirksame Gerichtsstandsvereinbarung scheitern kann
Der Masseverwalter eines Stifters kann den Widerrufsvorbehalt jedenfalls dann ausüben, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung als derjenige vorgesehen ist, dem im Falle der Auflösung der Privatstiftung deren verbleibendes Vermögen zufallen soll oder wenn der Stifter Letztbegünstigter ...
Eine Mietzinsklage ist von der Prozesssperre des § 6 Abs 1 KO erfasst
Strittige Tatsachen dürfen im Verteilungsbeschluss nicht festgestellt werden; bei Nichterbringung des Urkundenbeweises ist eine angemeldete Forderung nicht zu berücksichtigen
§ 367 EO setzt voraus, dass die Erklärung im Exekutionstitel wörtlich angeführt ist
Ein Anspruch auf Urkundenvorlage setzt nur voraus, dass es sich bei der streitverfangenen Urkunde um eine gemeinschaftliche nach § 304 ZPO handelt

