Trifft das Rekursgericht eine Negativfeststellung, weil es die Feststellungen des Erstgerichts zu Unrecht als ergänzungsbedürftig ansieht, dann liegt ein Verfahrensfehler vor, der dadurch zu beheben ist, dass die Negativfeststellung unbeachtet zu bleiben hat
Konkursgläubiger, die ihre Konkursforderung vor dem maßgeblichen Zeitpunkt der Insolvenzverschleppung erworben haben, können auch im Fall der Verwirklichung des Tatbestands des § 159 Abs 2 StGB lediglich den Quotenschadenersatzanspruch geltend machen
Nicht verbücherte dingliche Rechte sind im Zwangsversteigerungsverfahren nie besser gestellt als verbücherte
Die Entscheidung der Frage, ob von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Pflegschaftsverfahrens abgesehen wird oder nicht, ist vom Ermessen des inländischen Gerichts abhängig, das sich nur am Wohl des Kindes, nämlich der ausreichenden Wahrung seiner Interessen durch die Behörden ...
Das Abweichen der zweiten Instanz von erstgerichtlichen Feststellungen, die sich auf eine unmittelbare Beweisaufnahme stützen, erfordert eine Wiederholung der Beweisaufnahme
Auch ein im Wege des ERV eingebrachtes Schriftstück kann nur dann als rechtzeitig angesehen werden kann, wenn es an das richtige Gericht adressiert war
Auch Entscheidungen, die im außerstreitigen Verfahren ergangen sind, sind - selbst wenn sie den Antrag abweisen - der materiellen und formellen Rechtskraft fähig
Die Frage, ob eine Urkunde allenfalls geeignet ist, auf die endgültige Tatsachenfeststellung Einfluss zu nehmen, kann letztlich nur im Rahmen der Gesamtwürdigung aller aufgenommenen Beweismittel erfolgen
Trifft das Rekursgericht eine Negativfeststellung, weil es die Feststellungen des Erstgerichts zu Unrecht als ergänzungsbedürftig ansieht, dann liegt ein Verfahrensfehler vor, der dadurch zu beheben ist, dass die Negativfeststellung unbeachtet zu bleiben hat
Das Abweichen der zweiten Instanz von erstgerichtlichen Feststellungen, die sich auf eine unmittelbare Beweisaufnahme stützen, erfordert eine Wiederholung der Beweisaufnahme
Konkursgläubiger, die ihre Konkursforderung vor dem maßgeblichen Zeitpunkt der Insolvenzverschleppung erworben haben, können auch im Fall der Verwirklichung des Tatbestands des § 159 Abs 2 StGB lediglich den Quotenschadenersatzanspruch geltend machen
Auch ein im Wege des ERV eingebrachtes Schriftstück kann nur dann als rechtzeitig angesehen werden kann, wenn es an das richtige Gericht adressiert war
Nicht verbücherte dingliche Rechte sind im Zwangsversteigerungsverfahren nie besser gestellt als verbücherte
Auch Entscheidungen, die im außerstreitigen Verfahren ergangen sind, sind - selbst wenn sie den Antrag abweisen - der materiellen und formellen Rechtskraft fähig
Die Entscheidung der Frage, ob von der Einleitung oder Fortsetzung eines inländischen Pflegschaftsverfahrens abgesehen wird oder nicht, ist vom Ermessen des inländischen Gerichts abhängig, das sich nur am Wohl des Kindes, nämlich der ausreichenden Wahrung seiner Interessen durch die Behörden ...
Die Frage, ob eine Urkunde allenfalls geeignet ist, auf die endgültige Tatsachenfeststellung Einfluss zu nehmen, kann letztlich nur im Rahmen der Gesamtwürdigung aller aufgenommenen Beweismittel erfolgen

