Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe nach § 156 Abs 2 EO erwirken
Miterben, die als Quotenschuldner infolge bedingter Erbserklärung geklagt werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft
Wenn der OGH nach § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO sogar die Entscheidung in der Hauptsache dem Berufungsgericht übertragen kann, muss dies umso mehr für die Kostenfrage gelten
Die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Art 23 EuGVVO sind eng auszulegen
Beim Finanzierungsleasing scheidet eine Anfechtung der Bardeckung nach § 30 KO oder § 31 Abs 1 Z 1 und 2 jeweils erster Fall KO mangels schon bestehender Gläubigerstellung aus
Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision sind mehrere in einer Klage von einer einzelnen Partei erhobenen Ansprüche nur dann zusammenzurechnen, wenn sie iSd § 55 Abs 1 Z 1 JN in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen
Eine Bindung des Rechtsmittelsenats an seine Entscheidung tritt gem § 416 Abs 2 ZPO erst ein, sobald die Entscheidung in schriftlicher Abfassung der Geschäftsstelle zur Ausfertigung abgegeben wurde
Hat das Gericht zweiter Instanz ein an den OGH gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen, ist dieser Beschluss auch dann anfechtbar, wenn eine von einem absoluten Rechtsmittelausschluss erfasste Materie betroffen ist
Ein Ersteher, der durch Zuschlag Eigentum an einem auf Nachbargrund stehenden Gebäude, das im Versteigerungsedikt genannt und im Schätzgutachten bewertet wurde, erworben hat, kann eine Übergabe nach § 156 Abs 2 EO erwirken
Beim Finanzierungsleasing scheidet eine Anfechtung der Bardeckung nach § 30 KO oder § 31 Abs 1 Z 1 und 2 jeweils erster Fall KO mangels schon bestehender Gläubigerstellung aus
Miterben, die als Quotenschuldner infolge bedingter Erbserklärung geklagt werden, bilden eine materielle Streitgenossenschaft
Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision sind mehrere in einer Klage von einer einzelnen Partei erhobenen Ansprüche nur dann zusammenzurechnen, wenn sie iSd § 55 Abs 1 Z 1 JN in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen
Wenn der OGH nach § 510 Abs 1 letzter Satz ZPO sogar die Entscheidung in der Hauptsache dem Berufungsgericht übertragen kann, muss dies umso mehr für die Kostenfrage gelten
Eine Bindung des Rechtsmittelsenats an seine Entscheidung tritt gem § 416 Abs 2 ZPO erst ein, sobald die Entscheidung in schriftlicher Abfassung der Geschäftsstelle zur Ausfertigung abgegeben wurde
Die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln nach Art 23 EuGVVO sind eng auszulegen
Hat das Gericht zweiter Instanz ein an den OGH gerichtetes Rechtsmittel zurückgewiesen, ist dieser Beschluss auch dann anfechtbar, wenn eine von einem absoluten Rechtsmittelausschluss erfasste Materie betroffen ist

