Für die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners nach Insolvenzeröffnung ist die Befriedigungstauglichkeit keine Voraussetzung
Aus der Rechtsverletzung resultierende Gefühlsbeeinträchtigungen wie Ängste, Stress oder Leidenszustände aufgrund einer erfolgten oder auch nur drohenden Bloßstellung, Diskriminierung oder Ähnlichem können als immaterielle Schäden zu einem Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO führen
Bei einem Betreuungsverhältnis von 2,25 zu 4,75 Tagen (Betreuung durch den Vater sohin rund 32 %) ist die für die Anwendbarkeit des „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“ geforderte gleichwertige Betreuung nicht gegeben
Maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufs ist nach stRsp des Fachsenats der Tag des Hausanschlags; diese im WEG 2002 zwingend vorgesehene schriftliche Verständigung der Wohnungseigentümer durch den Hausanschlag ist das allein Anfechtungsfristen auslösende Moment; der Grund hiefür liegt darin, ...
Die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeit fällt nur unter die Haushaltsausnahme, wenn sie auf einen bestimmten Benutzerkreis eingeschränkt wird
Der Abschluss eines Vertrags, der auf rechtlich Unmögliches abzielt, liegt nicht im Interesse der Verlassenschaft
Der Servitutsbelastete hat einen Sachverhalt zu behaupten und zu beweisen, aus dem der rechtliche Schluss zu ziehen ist, dass die Verjährungsfrist des § 1488 ABGB zum Zeitpunkt der Geltendmachung des behaupteten Anspruchs bereits abgelaufen war; es muss zusätzlich die Verjährung – die ...
Die Fälligkeitsregelung in § 32 Abs 9 WEG bezieht sich nur auf die den Wohnungseigentümern vorgeschriebenen Vorauszahlungen; nur deren Fälligkeit hängt nicht von einer ordnungsgemäßen Abrechnung ab
Für die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners nach Insolvenzeröffnung ist die Befriedigungstauglichkeit keine Voraussetzung
Die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeit fällt nur unter die Haushaltsausnahme, wenn sie auf einen bestimmten Benutzerkreis eingeschränkt wird
Aus der Rechtsverletzung resultierende Gefühlsbeeinträchtigungen wie Ängste, Stress oder Leidenszustände aufgrund einer erfolgten oder auch nur drohenden Bloßstellung, Diskriminierung oder Ähnlichem können als immaterielle Schäden zu einem Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO führen
Der Abschluss eines Vertrags, der auf rechtlich Unmögliches abzielt, liegt nicht im Interesse der Verlassenschaft
Bei einem Betreuungsverhältnis von 2,25 zu 4,75 Tagen (Betreuung durch den Vater sohin rund 32 %) ist die für die Anwendbarkeit des „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“ geforderte gleichwertige Betreuung nicht gegeben
Der Servitutsbelastete hat einen Sachverhalt zu behaupten und zu beweisen, aus dem der rechtliche Schluss zu ziehen ist, dass die Verjährungsfrist des § 1488 ABGB zum Zeitpunkt der Geltendmachung des behaupteten Anspruchs bereits abgelaufen war; es muss zusätzlich die Verjährung – die ...
Maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufs ist nach stRsp des Fachsenats der Tag des Hausanschlags; diese im WEG 2002 zwingend vorgesehene schriftliche Verständigung der Wohnungseigentümer durch den Hausanschlag ist das allein Anfechtungsfristen auslösende Moment; der Grund hiefür liegt darin, ...
Die Fälligkeitsregelung in § 32 Abs 9 WEG bezieht sich nur auf die den Wohnungseigentümern vorgeschriebenen Vorauszahlungen; nur deren Fälligkeit hängt nicht von einer ordnungsgemäßen Abrechnung ab

