Beim gewöhnlichen Aufenthalt iSd Art 3 EuEheVO handelt es sich um einen Ort, der in gewisser Weise mit einer bestimmten Dauerhaftigkeit den "Lebensmittelpunkt" der betreffenden Person bildet; für die Ausfüllung des Kriteriums "Lebensmittelpunkt" hat bei freien und erwachsenen Menschen der Wille ...
Wenn ein im ERV als PDF-Anhang eingebrachter Schriftsatz keine Unterschrift der Parteienvertreter enthält, ist kein Verbesserungsverfahren einzuleiten
Die Leistung der Kostenschuld an den Vertreter der obsiegenden Partei führt nicht unmittelbar zum Erlöschen der Honorarschuld der obsiegenden Partei; vielmehr bedarf es einer Aufrechnungserklärung des Beklagtenvertreters gegenüber dem Beklagten
Für die Frage, ob eine ordnungsgemäße Zustellung iSd Art 27 LGVÜ vorliegt, ist das Recht des Ursprungsstaats maßgebend
Der Abänderungswerber ist hinsichtlich des Umstandes, dass er ohne sein Verschulden die neuen Beweismittel nicht schon im Hauptverfahren geltend machen konnte, behauptungs- und beweispflichtig; kommt er der Pflicht in seinem Antrag nicht nach, ist der Antrag zurückzuweisen
Dass der Empfänger eines gerichtlichen Schriftstücks der deutschen Sprache nicht mächtig ist, macht die Zustellung ohne beigefügte Übersetzung nicht unzulässig
Die in § 10 Z 6 lit a RATG normierte Höchstgrenze darf bei mehrfachen, unterschiedlichen Begehren auf Unterlassung, Widerruf oder Veröffentlichung insgesamt nicht überschritten werden
Ein Urteil eines ausländischen Gerichts kann im Inland nur jene Wirkung entfalten, die ihm im Bereich der Jurisdiktion des ausländischen Gerichts zukommt
Beim gewöhnlichen Aufenthalt iSd Art 3 EuEheVO handelt es sich um einen Ort, der in gewisser Weise mit einer bestimmten Dauerhaftigkeit den "Lebensmittelpunkt" der betreffenden Person bildet; für die Ausfüllung des Kriteriums "Lebensmittelpunkt" hat bei freien und erwachsenen Menschen der Wille ...
Der Abänderungswerber ist hinsichtlich des Umstandes, dass er ohne sein Verschulden die neuen Beweismittel nicht schon im Hauptverfahren geltend machen konnte, behauptungs- und beweispflichtig; kommt er der Pflicht in seinem Antrag nicht nach, ist der Antrag zurückzuweisen
Wenn ein im ERV als PDF-Anhang eingebrachter Schriftsatz keine Unterschrift der Parteienvertreter enthält, ist kein Verbesserungsverfahren einzuleiten
Dass der Empfänger eines gerichtlichen Schriftstücks der deutschen Sprache nicht mächtig ist, macht die Zustellung ohne beigefügte Übersetzung nicht unzulässig
Die Leistung der Kostenschuld an den Vertreter der obsiegenden Partei führt nicht unmittelbar zum Erlöschen der Honorarschuld der obsiegenden Partei; vielmehr bedarf es einer Aufrechnungserklärung des Beklagtenvertreters gegenüber dem Beklagten
Die in § 10 Z 6 lit a RATG normierte Höchstgrenze darf bei mehrfachen, unterschiedlichen Begehren auf Unterlassung, Widerruf oder Veröffentlichung insgesamt nicht überschritten werden
Für die Frage, ob eine ordnungsgemäße Zustellung iSd Art 27 LGVÜ vorliegt, ist das Recht des Ursprungsstaats maßgebend
Ein Urteil eines ausländischen Gerichts kann im Inland nur jene Wirkung entfalten, die ihm im Bereich der Jurisdiktion des ausländischen Gerichts zukommt

