Veranlasst die Behörde nach § 11 AVG zur Wahrung der Rechte eines vermeintlich Abwesenden die Bestellung eines Kurators, so hat die Behörde nur ein bloßes Anregungsrecht, welches dieser keine Rechtsmittellegitimation gegen einen abweisenden Beschluss vermittelt
Eine von einem "konkurrierenden" Erben und nicht vom Ausschlagenden selbst vorgelegte Erklärung, sowohl auf das Erbrecht, als auch auf die Verfahrensteilnahme zu verzichten, erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausschlagung
Die verspätete Zahlung von Quoten, die vorbehaltslos angenommen wird, führt nicht zu einem Wiederaufleben der Forderung
Der Vertreter im Sachwalterbestellungsverfahren ist nur berechtigt, das Rechtsmittel im Namen und im Interesse der betroffenen Person zu ergreifen
Die bisherige Rechtsprechung, wonach der Umstand, dass die gepfändete Forderung von vornherein einem Dritten zustand, zur Exszindierungsklage berechtigen soll, ist wohl nicht aufrechtzuerhalten
Aus § 32 Abs 1 UrhG kann nicht der Schluss gezogen werden, dass bei Einräumung nicht ausschließlicher Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte die Anwendung der insolvenzrechtlichen Vorschriften über noch nicht erfüllte zweiseitige Verträge ausgeschlossen sei
Die Rechtsfigur der Nebenintervention (§§ 17 ff ZPO) ist auch im Allgemeinen Teil des neuen AußStrG nicht vorgesehen; insoweit besteht auch keine planwidrige Gesetzeslücke, die mittels Analogie zu schließen wäre
Das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters erstreckt sich nicht auf die Anfechtungsansprüche der Absonderungsgläubiger, da Absonderungsrechte durch die Konkurseröffnung nicht berührt werden
Veranlasst die Behörde nach § 11 AVG zur Wahrung der Rechte eines vermeintlich Abwesenden die Bestellung eines Kurators, so hat die Behörde nur ein bloßes Anregungsrecht, welches dieser keine Rechtsmittellegitimation gegen einen abweisenden Beschluss vermittelt
Die bisherige Rechtsprechung, wonach der Umstand, dass die gepfändete Forderung von vornherein einem Dritten zustand, zur Exszindierungsklage berechtigen soll, ist wohl nicht aufrechtzuerhalten
Eine von einem "konkurrierenden" Erben und nicht vom Ausschlagenden selbst vorgelegte Erklärung, sowohl auf das Erbrecht, als auch auf die Verfahrensteilnahme zu verzichten, erfüllt nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausschlagung
Aus § 32 Abs 1 UrhG kann nicht der Schluss gezogen werden, dass bei Einräumung nicht ausschließlicher Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte die Anwendung der insolvenzrechtlichen Vorschriften über noch nicht erfüllte zweiseitige Verträge ausgeschlossen sei
Die verspätete Zahlung von Quoten, die vorbehaltslos angenommen wird, führt nicht zu einem Wiederaufleben der Forderung
Die Rechtsfigur der Nebenintervention (§§ 17 ff ZPO) ist auch im Allgemeinen Teil des neuen AußStrG nicht vorgesehen; insoweit besteht auch keine planwidrige Gesetzeslücke, die mittels Analogie zu schließen wäre
Der Vertreter im Sachwalterbestellungsverfahren ist nur berechtigt, das Rechtsmittel im Namen und im Interesse der betroffenen Person zu ergreifen
Das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters erstreckt sich nicht auf die Anfechtungsansprüche der Absonderungsgläubiger, da Absonderungsrechte durch die Konkurseröffnung nicht berührt werden

