Es trifft zwar zu, dass ein ausdrückliches Verlangen um Auskunft oder Belehrung wie auch die Kenntnis des aktuellen Nichtwissens des Partners über relevante Umstände eine Verpflichtung zur Information des Anderen nach sich ziehen kann und der Andere grundsätzlich von der Richtigkeit und ...
Die Anwendung des § 20 VStG setzt voraus, dass die vorliegenden Milderungsgründe - und zwar nicht der Zahl nach, sondern - dem Gewicht nach die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen; dass diese Voraussetzung zutrifft, hat das VwG in nachvollziehbarer Weise darzutun
Ein gesonderter Ersatz von Barauslagen (hier: der Auslagen für die Herstellung einer Übersetzung und Dolmetschtätigkeiten) ist nicht vorgesehen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
"Nur" das Lenken eines Fahrrades allein begründet bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG
Eine Auswechslung der Tatzeit durch das VwG ist grundsätzlich nicht zulässig; das VwG ist aber nach stRsp berechtigt, eine im Straferkenntnis unrichtig wiedergegebene Tatzeit zu berichtigen bzw einen allenfalls fehlerhaften Abspruch der ersten Instanz auf der Grundlage der unbedenklichen ...
Entscheidungen des VwGH, auch betreffend die Verfahrenshilfe, sind grundsätzlich endgültig und unterliegen keiner weiteren Überprüfung, wobei in Angelegenheiten von Verfahrenshilfe auch die Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig ist
Auch wenn einzelne individuelle Zustellungen ausnahmsweise vor der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt sind, beginnt die Rechtsmittelfrist für alle Beteiligten erst mit der öffentlichen Bekanntmachung
Es trifft zwar zu, dass ein ausdrückliches Verlangen um Auskunft oder Belehrung wie auch die Kenntnis des aktuellen Nichtwissens des Partners über relevante Umstände eine Verpflichtung zur Information des Anderen nach sich ziehen kann und der Andere grundsätzlich von der Richtigkeit und ...
"Nur" das Lenken eines Fahrrades allein begründet bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG
Die Anwendung des § 20 VStG setzt voraus, dass die vorliegenden Milderungsgründe - und zwar nicht der Zahl nach, sondern - dem Gewicht nach die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen; dass diese Voraussetzung zutrifft, hat das VwG in nachvollziehbarer Weise darzutun
Eine Auswechslung der Tatzeit durch das VwG ist grundsätzlich nicht zulässig; das VwG ist aber nach stRsp berechtigt, eine im Straferkenntnis unrichtig wiedergegebene Tatzeit zu berichtigen bzw einen allenfalls fehlerhaften Abspruch der ersten Instanz auf der Grundlage der unbedenklichen ...
Ein gesonderter Ersatz von Barauslagen (hier: der Auslagen für die Herstellung einer Übersetzung und Dolmetschtätigkeiten) ist nicht vorgesehen
Entscheidungen des VwGH, auch betreffend die Verfahrenshilfe, sind grundsätzlich endgültig und unterliegen keiner weiteren Überprüfung, wobei in Angelegenheiten von Verfahrenshilfe auch die Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Auch wenn einzelne individuelle Zustellungen ausnahmsweise vor der öffentlichen Bekanntmachung erfolgt sind, beginnt die Rechtsmittelfrist für alle Beteiligten erst mit der öffentlichen Bekanntmachung

