Eine Befangenheit kann auch noch im Rechtsmittelschriftsatz geltend gemacht werden, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigt ist und erst im Rechtsmittelverfahren Gründe bekannt wurden, die die Ablehnung von Richtern der Vorinstanz rechtfertigen
Gem § 20 Abs 1 AnfO ist Voraussetzung der Anmerkung der Anfechtungsklage, dass zur Durchführung des behaupteten Anfechtungsanspruchs Eintragungen ins Grundbuch zu vollziehen sein werden, was dann der Fall ist, wenn sich aus dem Klagebegehren ergibt, dass die Befriedigung des Anfechtungsgläubigers ...
Dem Einzelrechtsnachfolger der Hauptprozessparteien ist die aktive und passive Legitimation für das Berichtigungsverfahren abzusprechen, selbst wenn der Berichtigungsantrag nach Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung gestellt wird
Ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild kann nach der Wertung des Gesetzes (§ 87 UrhG) ganz allgemein (auch) vermögensrechtliche Folgen haben; dieses Recht ist daher nicht von vornherein einer in Geld ausgedrückten Bewertung entzogen
Zumindest bei nach dem Willen des Verfügenden einseitigen, unentgeltlichen Zuwendungen ist Anfechtungsvoraussetzung, dass dem Empfänger die Freigebigkeit erkennbar war
Allgemeine Ausführungen
Eine Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO ist nicht schon dann gegeben, wenn das aufgrund der Beweisaufnahme gewonnene Sachverhaltsbild bloß vom Parteienvorbringen abweicht
Die Zustellung wird erst bewirkt, wenn der Empfänger das in das Fach eingelegte Gerichtsstück übernommen und die Übernahme bestätigt hat
Eine Befangenheit kann auch noch im Rechtsmittelschriftsatz geltend gemacht werden, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigt ist und erst im Rechtsmittelverfahren Gründe bekannt wurden, die die Ablehnung von Richtern der Vorinstanz rechtfertigen
Zumindest bei nach dem Willen des Verfügenden einseitigen, unentgeltlichen Zuwendungen ist Anfechtungsvoraussetzung, dass dem Empfänger die Freigebigkeit erkennbar war
Gem § 20 Abs 1 AnfO ist Voraussetzung der Anmerkung der Anfechtungsklage, dass zur Durchführung des behaupteten Anfechtungsanspruchs Eintragungen ins Grundbuch zu vollziehen sein werden, was dann der Fall ist, wenn sich aus dem Klagebegehren ergibt, dass die Befriedigung des Anfechtungsgläubigers ...
Allgemeine Ausführungen
Dem Einzelrechtsnachfolger der Hauptprozessparteien ist die aktive und passive Legitimation für das Berichtigungsverfahren abzusprechen, selbst wenn der Berichtigungsantrag nach Rechtskraft der zu berichtigenden Entscheidung gestellt wird
Eine Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO ist nicht schon dann gegeben, wenn das aufgrund der Beweisaufnahme gewonnene Sachverhaltsbild bloß vom Parteienvorbringen abweicht
Ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild kann nach der Wertung des Gesetzes (§ 87 UrhG) ganz allgemein (auch) vermögensrechtliche Folgen haben; dieses Recht ist daher nicht von vornherein einer in Geld ausgedrückten Bewertung entzogen
Die Zustellung wird erst bewirkt, wenn der Empfänger das in das Fach eingelegte Gerichtsstück übernommen und die Übernahme bestätigt hat

