Gegenüber den Absonderungsgläubigern trifft den Masseverwalter grundsätzlich die Verpflichtung, deren Recht auf vorzugsweise Befriedigung zu wahren; die Erstellung eines Rechtsgutachtens dazu, ob an den Absonderungsgläubiger abgetretene Forderungen tatsächlich bestehen oder nicht, gehört nicht ...
Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO ist von Amts wegen wahrzunehmen
Der Beschluss über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars dient nicht bloß der zweckmäßigen Gestaltung des Verfahrens und ist daher selbständig anfechtbar
Für die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage reicht es aus, dass die neuen Beweismittel für sich allein betrachtet eine andere Entscheidung herbeizuführen vermögen; ob ihnen diese Eignung wirklich zukommt, kann aber nicht im Vorverfahren, sondern nur im Hauptverfahren beurteilt werden; nur im ...
Die Ausnahme von der Beschränkung der Revisionszulässigkeit durch die Wertgrenze ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung (und sei es auch bloß als Vorfrage, wie zB in den Fällen des § 1118 ABGB) zu entscheiden ist; aber ...
Allein die Tatsache der eingeschriebenen Aufgabe des Schreibens bewirkt noch keine Beweislastverschiebung zu Lasten des Beklagten
Die Nichtbeachtung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Schiedsgericht stellt - entgegen der alten Rechtslage - einen Aufhebungsgrund iSd § 611 Abs 2 Z 2 ZPO dar
Ein Absonderungsgläubiger, der kongruent, aber in Kenntnis des Konkursantrags befriedigt wird, kann sich nur dann auf seine "geschützte Stellung" als Absonderungsgläubiger berufen und Befriedigungsuntauglichkeit einwenden, wenn das Absonderungsrecht selbst - wäre es mangels Befriedigung noch ...
Gegenüber den Absonderungsgläubigern trifft den Masseverwalter grundsätzlich die Verpflichtung, deren Recht auf vorzugsweise Befriedigung zu wahren; die Erstellung eines Rechtsgutachtens dazu, ob an den Absonderungsgläubiger abgetretene Forderungen tatsächlich bestehen oder nicht, gehört nicht ...
Die Ausnahme von der Beschränkung der Revisionszulässigkeit durch die Wertgrenze ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung (und sei es auch bloß als Vorfrage, wie zB in den Fällen des § 1118 ABGB) zu entscheiden ist; aber ...
Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO ist von Amts wegen wahrzunehmen
Allein die Tatsache der eingeschriebenen Aufgabe des Schreibens bewirkt noch keine Beweislastverschiebung zu Lasten des Beklagten
Der Beschluss über einen Antrag auf Errichtung eines Inventars dient nicht bloß der zweckmäßigen Gestaltung des Verfahrens und ist daher selbständig anfechtbar
Die Nichtbeachtung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch das Schiedsgericht stellt - entgegen der alten Rechtslage - einen Aufhebungsgrund iSd § 611 Abs 2 Z 2 ZPO dar
Für die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage reicht es aus, dass die neuen Beweismittel für sich allein betrachtet eine andere Entscheidung herbeizuführen vermögen; ob ihnen diese Eignung wirklich zukommt, kann aber nicht im Vorverfahren, sondern nur im Hauptverfahren beurteilt werden; nur im ...
Ein Absonderungsgläubiger, der kongruent, aber in Kenntnis des Konkursantrags befriedigt wird, kann sich nur dann auf seine "geschützte Stellung" als Absonderungsgläubiger berufen und Befriedigungsuntauglichkeit einwenden, wenn das Absonderungsrecht selbst - wäre es mangels Befriedigung noch ...

