Ein gewillkürter Parteiwechsel ist nur in den im Prozessrecht geregelten Fällen zulässig; die bisherigen Gesellschafter einer während des Prozesses vollbeendeten KEG können nicht im Wege eines Parteiwechsels in den Prozess einbezogen werden
Eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung setzt eine tatsächliche übereinstimmende Willenserklärung der Parteien voraus, die klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen ist; die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Gerichtsstandsklauseln sind eng auszulegen
Werden Bescheinigungsmittel angeboten und aufgenommen, sind sie einer Beurteilung zu unterziehen; dabei kann auch der OGH "Tatsacheninstanz" sein
Bei dieser einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine anspruchsgebundene Sicherung; sie ist daher mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage zu verknüpfen und kann nur bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diese Klage erlassen werden
Ein auch zwischen anderen Personen denkbares Rechtsverhältnis erzeugt keine Streitigkeiten, die für das gegenseitige Verhältnis von Ehegatten typisch sind
Der (potenzielle) Erbe wird erst mit Abgabe seiner Erbantrittserklärung Partei des Verlassenschaftsverfahrens
Zinsen stellen nur dann eine nach § 54 Abs 2 JN bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigende Nebenforderung dar, wenn sie gleichzeitig mit einer Hauptforderung als deren Annex bzw als "akzessorisches Nebenprodukt" geltend gemacht werden
Eine einstweiligen Verfügung zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO setzt eine entsprechende Gefahrenbescheinigung voraus; sie ist von der Geltendmachung des Aufteilungsanspruchs abhängig zu machen und für die Zeit bis zur ...
Ein gewillkürter Parteiwechsel ist nur in den im Prozessrecht geregelten Fällen zulässig; die bisherigen Gesellschafter einer während des Prozesses vollbeendeten KEG können nicht im Wege eines Parteiwechsels in den Prozess einbezogen werden
Ein auch zwischen anderen Personen denkbares Rechtsverhältnis erzeugt keine Streitigkeiten, die für das gegenseitige Verhältnis von Ehegatten typisch sind
Eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung setzt eine tatsächliche übereinstimmende Willenserklärung der Parteien voraus, die klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen ist; die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Gerichtsstandsklauseln sind eng auszulegen
Der (potenzielle) Erbe wird erst mit Abgabe seiner Erbantrittserklärung Partei des Verlassenschaftsverfahrens
Werden Bescheinigungsmittel angeboten und aufgenommen, sind sie einer Beurteilung zu unterziehen; dabei kann auch der OGH "Tatsacheninstanz" sein
Zinsen stellen nur dann eine nach § 54 Abs 2 JN bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigende Nebenforderung dar, wenn sie gleichzeitig mit einer Hauptforderung als deren Annex bzw als "akzessorisches Nebenprodukt" geltend gemacht werden
Bei dieser einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine anspruchsgebundene Sicherung; sie ist daher mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage zu verknüpfen und kann nur bis zur Rechtskraft der Entscheidung über diese Klage erlassen werden
Eine einstweiligen Verfügung zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO setzt eine entsprechende Gefahrenbescheinigung voraus; sie ist von der Geltendmachung des Aufteilungsanspruchs abhängig zu machen und für die Zeit bis zur ...

