Ob in einem bestimmten Fall ein Anscheinsbeweis zulässig ist, ob also die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass anstelle eines vom Gesetz geforderten Tatbestandsmerkmals ein anderes bewiesen werden darf, kann als Frage der rechtlichen Beurteilung auch vom OGH überprüft werden; ob der ...
Wenn der Stifterwille bei der Errichtung und Fortsetzung der Stiftung das Essentiale der Rechtsform Stiftung ist und im Fall fehlenden Vorbehalts von Gestaltungsrechten (etwa des Statutenabänderungsrechts) "erstarrt" und die Organe der Stiftung verpflichtet sind, entsprechend dem Stifterwillen für ...
Zustellungen müssen weiterhin an den bisherigen Vertreter der Partei vorgenommen werden, bis die Partei dem Gericht die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts angezeigt hat
Verfahrensmängel als solche vermögen in der Regel nicht die Befangenheit des Gerichts darzutun, es sei denn, sie sind so schwerwiegend, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen lassen
Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen
Das Verfahren vor dem EuGH ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, sodass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist; dabei sind die inländischen Kostenbestimmungen anzuwenden
Ein Rechtsanwalt kann zu einem mangelhaften Rechtsmittelschriftsatz der Partei auch inhaltliche Ergänzungen anbringen
Für die Bejahung des Gerichtsstandes des Art 15 EuGVVO ist eine vertragliche Bindung zwischen Verbraucher und Unternehmer erforderlich, für die die Fiktion des § 5j KSchG nicht ausreicht
Ob in einem bestimmten Fall ein Anscheinsbeweis zulässig ist, ob also die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass anstelle eines vom Gesetz geforderten Tatbestandsmerkmals ein anderes bewiesen werden darf, kann als Frage der rechtlichen Beurteilung auch vom OGH überprüft werden; ob der ...
Das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage ist nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel durch den OGH zu beurteilen
Wenn der Stifterwille bei der Errichtung und Fortsetzung der Stiftung das Essentiale der Rechtsform Stiftung ist und im Fall fehlenden Vorbehalts von Gestaltungsrechten (etwa des Statutenabänderungsrechts) "erstarrt" und die Organe der Stiftung verpflichtet sind, entsprechend dem Stifterwillen für ...
Das Verfahren vor dem EuGH ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, sodass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist; dabei sind die inländischen Kostenbestimmungen anzuwenden
Zustellungen müssen weiterhin an den bisherigen Vertreter der Partei vorgenommen werden, bis die Partei dem Gericht die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts angezeigt hat
Ein Rechtsanwalt kann zu einem mangelhaften Rechtsmittelschriftsatz der Partei auch inhaltliche Ergänzungen anbringen
Verfahrensmängel als solche vermögen in der Regel nicht die Befangenheit des Gerichts darzutun, es sei denn, sie sind so schwerwiegend, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen lassen
Für die Bejahung des Gerichtsstandes des Art 15 EuGVVO ist eine vertragliche Bindung zwischen Verbraucher und Unternehmer erforderlich, für die die Fiktion des § 5j KSchG nicht ausreicht

