Hinsichtlich der Rückwirkung der Bestellung des Masseverwalters im Schuldenregulierungsverfahren schließt sich der Senat den in der Literatur und im Revisionsrekurs geäußerten Bedenken an und hält die in den Entscheidungen 8 Ob 332/98a, 8 Ob 333/98y vertretene Ansicht, dem nachträglich ...
In der Rsp wird zwischen Bedingungen unterschieden, die - und zwar von einer Verfahrenspartei - an ein außerprozessuales Ereignis geknüpft werden und allgemein unzulässig sind, und solchen, die an innerprozessuale Tatsachen und Vorgänge geknüpft werden und grundsätzlich zulässig sind, sofern ...
Die an sich wegen der Gefahr von Umgehungen gerechtfertigte weite Fassung von Unterlassungsgeboten darf nur so weit gehen, als die Befürchtung gerechtfertigt ist, der Beklagte werde auch jene Verletzungshandlungen begehen, die unter das weit gefasste Unterlassungsgebot fallen; das ...
Missbräuchlichkeit ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantrag ungerechtfertigt unter Druck gesetzt oder ein verfahrensfremder Zweck erreicht werden soll
Gem § 480 Abs 1 ZPO ist eine Berufungsverhandlung nur mehr dann anzuberaumen, wenn der Berufungssenat dies im Einzelfall für erforderlich hält; damit wurde die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Berufungsverhandlung in das Ermessen des Berufungsgerichts übertragen
Infolge des im Außerstreitverfahren allgemein geltenden Untersuchungsgrundsatzes bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen (§ 16 AußStrG) sind über die in § 55 Abs 3 AußStrG genannten hinaus alle Rechtsmittelgründe von Amts wegen aufzugreifen, sofern dafür gewisse Anhaltspunkte erkennbar ...
Gelangt das Gericht zu dem Schluss, dass eine Einbeziehung bestimmter Gegenstände oder Ersparnisse in die Aufteilung nicht stattzufinden hat, hat es nicht mit negativem Zwischenbeschluss, sondern in der Sache selbst mit Teilabweisung zu entscheiden
Die Bewilligung einer Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens bedarf konkreter Gründe, die vom Schuldner, der sie anstrebt, zu behaupten und zu bescheinigen sind; verfehlt der Schuldner während des ganzen siebenjährigen Abschöpfungszeitraums die Mindestquote bei Weitem, kann das Interesse an ...
Hinsichtlich der Rückwirkung der Bestellung des Masseverwalters im Schuldenregulierungsverfahren schließt sich der Senat den in der Literatur und im Revisionsrekurs geäußerten Bedenken an und hält die in den Entscheidungen 8 Ob 332/98a, 8 Ob 333/98y vertretene Ansicht, dem nachträglich ...
Gem § 480 Abs 1 ZPO ist eine Berufungsverhandlung nur mehr dann anzuberaumen, wenn der Berufungssenat dies im Einzelfall für erforderlich hält; damit wurde die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Berufungsverhandlung in das Ermessen des Berufungsgerichts übertragen
In der Rsp wird zwischen Bedingungen unterschieden, die - und zwar von einer Verfahrenspartei - an ein außerprozessuales Ereignis geknüpft werden und allgemein unzulässig sind, und solchen, die an innerprozessuale Tatsachen und Vorgänge geknüpft werden und grundsätzlich zulässig sind, sofern ...
Infolge des im Außerstreitverfahren allgemein geltenden Untersuchungsgrundsatzes bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen (§ 16 AußStrG) sind über die in § 55 Abs 3 AußStrG genannten hinaus alle Rechtsmittelgründe von Amts wegen aufzugreifen, sofern dafür gewisse Anhaltspunkte erkennbar ...
Die an sich wegen der Gefahr von Umgehungen gerechtfertigte weite Fassung von Unterlassungsgeboten darf nur so weit gehen, als die Befürchtung gerechtfertigt ist, der Beklagte werde auch jene Verletzungshandlungen begehen, die unter das weit gefasste Unterlassungsgebot fallen; das ...
Gelangt das Gericht zu dem Schluss, dass eine Einbeziehung bestimmter Gegenstände oder Ersparnisse in die Aufteilung nicht stattzufinden hat, hat es nicht mit negativem Zwischenbeschluss, sondern in der Sache selbst mit Teilabweisung zu entscheiden
Missbräuchlichkeit ist dann anzunehmen, wenn der Schuldner oder eine andere Person mit dem Konkursantrag ungerechtfertigt unter Druck gesetzt oder ein verfahrensfremder Zweck erreicht werden soll
Die Bewilligung einer Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens bedarf konkreter Gründe, die vom Schuldner, der sie anstrebt, zu behaupten und zu bescheinigen sind; verfehlt der Schuldner während des ganzen siebenjährigen Abschöpfungszeitraums die Mindestquote bei Weitem, kann das Interesse an ...

