Fällt der Rekurswerber nicht unter die gem § 119 GBG zu verständigenden Personen, weil er seine Rekurslegitimation nur auf § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG stützt, dann läuft für ihn keine eigene Rechtsmittelfrist, sondern er kann ein Rechtsmittel nur innerhalb der den Parteien offen stehenden Frist ...
Wird nach einem erfolglosem Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes sofort wieder ein neuer (verbesserungsbedürftiger) Antrag gestellt, ohne den Eintritt geänderter Verhältnisse auch nur andeutungsweise darzutun, ist diesem die Unterbrechungswirkung abzusprechen, weil die Partei ansonsten in ...
Der Erfüllungsgerichtsstand nach Art 5 Nr 1 EuGVVO kann auch zur Klärung der Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, in Anspruch genommen werden; Art 5 Nr 3 EuGVVO normiert einen Gerichtsstand für außervertragliche (deliktische) Schadenersatzansprüche
Es ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zu beurteilen, ob die Bestätigung der Vollstreckbarkeit gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde
Die im § 187 Abs 1 EO festgelegte Rekursfrist von 14 Tagen gilt absolut
Die Befangenheit ist im Allgemeinen dann zu bejahen, wenn der Richter diese selbst anzeigt; lediglich eine überhaupt nicht begründete Befangenheitserklärung eines Richters ist untauglich
Die Ausstellung der Amtsbestätigung kann bereits vor Rechtskraft des Einanwortungsbeschlusses erfolgen; da sich vor der Einantwortung die Ansprüche der Legatare gegen den ruhenden Nachlass richten, ist unter "Erben" in § 182 Abs 3 AußStrG vor der Einantwortung der jeweilige Vertreter der ...
Die "verfahrensleitende" Entscheidung nach § 521a ZPO ist iSd prozessleitenden Beschlusses im engeren Sinn zu verstehen, der auch sonst abweichenden Regeln unterliegt (vgl § 522 Abs 1 ZPO); damit ist nach der neuen Rechtslage nicht nur das Rekursverfahren gegen die Zurückweisung einer Klage nach ...
Fällt der Rekurswerber nicht unter die gem § 119 GBG zu verständigenden Personen, weil er seine Rekurslegitimation nur auf § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG stützt, dann läuft für ihn keine eigene Rechtsmittelfrist, sondern er kann ein Rechtsmittel nur innerhalb der den Parteien offen stehenden Frist ...
Die im § 187 Abs 1 EO festgelegte Rekursfrist von 14 Tagen gilt absolut
Wird nach einem erfolglosem Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes sofort wieder ein neuer (verbesserungsbedürftiger) Antrag gestellt, ohne den Eintritt geänderter Verhältnisse auch nur andeutungsweise darzutun, ist diesem die Unterbrechungswirkung abzusprechen, weil die Partei ansonsten in ...
Die Befangenheit ist im Allgemeinen dann zu bejahen, wenn der Richter diese selbst anzeigt; lediglich eine überhaupt nicht begründete Befangenheitserklärung eines Richters ist untauglich
Der Erfüllungsgerichtsstand nach Art 5 Nr 1 EuGVVO kann auch zur Klärung der Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, in Anspruch genommen werden; Art 5 Nr 3 EuGVVO normiert einen Gerichtsstand für außervertragliche (deliktische) Schadenersatzansprüche
Die Ausstellung der Amtsbestätigung kann bereits vor Rechtskraft des Einanwortungsbeschlusses erfolgen; da sich vor der Einantwortung die Ansprüche der Legatare gegen den ruhenden Nachlass richten, ist unter "Erben" in § 182 Abs 3 AußStrG vor der Einantwortung der jeweilige Vertreter der ...
Es ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung zu beurteilen, ob die Bestätigung der Vollstreckbarkeit gesetzwidrig oder irrtümlich erteilt wurde
Die "verfahrensleitende" Entscheidung nach § 521a ZPO ist iSd prozessleitenden Beschlusses im engeren Sinn zu verstehen, der auch sonst abweichenden Regeln unterliegt (vgl § 522 Abs 1 ZPO); damit ist nach der neuen Rechtslage nicht nur das Rekursverfahren gegen die Zurückweisung einer Klage nach ...

