Voraussetzung für die Anordnung einer Besuchsbegleitung sind - neben Gefährdungen des körperlichen Wohls des Kindes - insbesondere Drucksituationen, denen das Kind aufgrund der ungeklärten Situation zwischen seinen Eltern ausgesetzt ist, wenn der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt ...
Die Oppositionsklage entfaltet Streitanhängigkeit gegenüber einer später eingebrachten Feststellungsklage; Letztere ist aus diesem Grund als unzulässig zurückzuweisen; bei gleichem Rechtschutzziel von Oppositionsklage und späterem Enthebungsantrag ist mit Zurückweisung des später ...
Nur die Anerkennungsversagungsgründe nach Art V Abs 2 NYÜ sind von Amts wegen wahrzunehmen; das Fehlen der Unterschrift eines von mehreren Schiedsrichtern begründet keine ordre-public-Widrigkeit, sofern die Ursache dafür am Schiedsspruch vermerkt ist; von dem Versagungsgrund nach Art V Abs 2 lit ...
Zwar könnte in der Verwertung einer fremdsprachigen, nicht ins Deutsche übersetzten Urkunde unter Umständen ein Verfahrensmangel liegen, doch kommt es immer darauf an, ob die Verwertung der Urkunde abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung herbeizuführen
Die Abhängigkeit der Quotenforderung von der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners ist die Rechtsfolge der Nichtanmeldung der Forderung und unabhängig von einer vorhergehenden Beschlussfassung nach § 197 Abs 2 KO
Ein Beschwerderecht von Nebenintervenienten bzw Privatbeteiligten - denen nach dem II. Abschnitt des zweiten Teils des RStDG keine Parteistellung zukommt - ist im Gesetz nicht vorgesehen
Die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln sind grundsätzlich eng auszulegen, doch ist andererseits jeder mit der kaufmännischen Praxis unvereinbare überspitzte Formalismus zu vermeiden; dem Schriftformerfordernis des Art 23 EuGVVO kann auch durch eine Bezugnahme auf AGB ...
Die Unterlassung der Erörterung eines bisher unbeachtet gebliebenen rechtlichen Gesichtspunkts stellt jedoch nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn dadurch einer Partei die Möglichkeit genommen wurde, zur bisher unbeachtet gebliebenen Rechtslage entsprechendes Tatsachenvorbringen zu erstatten
Voraussetzung für die Anordnung einer Besuchsbegleitung sind - neben Gefährdungen des körperlichen Wohls des Kindes - insbesondere Drucksituationen, denen das Kind aufgrund der ungeklärten Situation zwischen seinen Eltern ausgesetzt ist, wenn der nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt ...
Die Abhängigkeit der Quotenforderung von der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners ist die Rechtsfolge der Nichtanmeldung der Forderung und unabhängig von einer vorhergehenden Beschlussfassung nach § 197 Abs 2 KO
Die Oppositionsklage entfaltet Streitanhängigkeit gegenüber einer später eingebrachten Feststellungsklage; Letztere ist aus diesem Grund als unzulässig zurückzuweisen; bei gleichem Rechtschutzziel von Oppositionsklage und späterem Enthebungsantrag ist mit Zurückweisung des später ...
Ein Beschwerderecht von Nebenintervenienten bzw Privatbeteiligten - denen nach dem II. Abschnitt des zweiten Teils des RStDG keine Parteistellung zukommt - ist im Gesetz nicht vorgesehen
Nur die Anerkennungsversagungsgründe nach Art V Abs 2 NYÜ sind von Amts wegen wahrzunehmen; das Fehlen der Unterschrift eines von mehreren Schiedsrichtern begründet keine ordre-public-Widrigkeit, sofern die Ursache dafür am Schiedsspruch vermerkt ist; von dem Versagungsgrund nach Art V Abs 2 lit ...
Die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Gerichtsstandsklauseln sind grundsätzlich eng auszulegen, doch ist andererseits jeder mit der kaufmännischen Praxis unvereinbare überspitzte Formalismus zu vermeiden; dem Schriftformerfordernis des Art 23 EuGVVO kann auch durch eine Bezugnahme auf AGB ...
Zwar könnte in der Verwertung einer fremdsprachigen, nicht ins Deutsche übersetzten Urkunde unter Umständen ein Verfahrensmangel liegen, doch kommt es immer darauf an, ob die Verwertung der Urkunde abstrakt geeignet war, eine unrichtige Entscheidung herbeizuführen
Die Unterlassung der Erörterung eines bisher unbeachtet gebliebenen rechtlichen Gesichtspunkts stellt jedoch nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn dadurch einer Partei die Möglichkeit genommen wurde, zur bisher unbeachtet gebliebenen Rechtslage entsprechendes Tatsachenvorbringen zu erstatten

