Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Auch nach § 5 UmwG idF ÜbRÄG 2006 muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen
Allgemeine Ausführungen
Es ist grundsätzlich nicht verboten, mit einer nicht veröffentlichten Untersuchung zu werben
Das Kartellgericht ist grundsätzlich dort zuständig und hat das Kartellverfahren anzuwenden, wo dies im KartG, im UWG oder den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen vorgesehen ist, insbesondere zur Entscheidung über die im KartG vorgesehen Anträge
Die begehrte Eintragung würde dem Zweck des Firmenbuchs, dem Schutz des Rechtsverkehrs zu dienen, zuwiderlaufen
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Allgemeine Ausführungen
Es ist grundsätzlich nicht verboten, mit einer nicht veröffentlichten Untersuchung zu werben
Allgemeine Ausführungen
Das Kartellgericht ist grundsätzlich dort zuständig und hat das Kartellverfahren anzuwenden, wo dies im KartG, im UWG oder den einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen vorgesehen ist, insbesondere zur Entscheidung über die im KartG vorgesehen Anträge
Auch nach § 5 UmwG idF ÜbRÄG 2006 muss bei der errichtenden Umwandlung die Höhe der übernommenen Einlagen der Höhe des Stammkapitals entsprechen
Die begehrte Eintragung würde dem Zweck des Firmenbuchs, dem Schutz des Rechtsverkehrs zu dienen, zuwiderlaufen

