Der zusätzliche Versicherungsschutz für Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten beruht auf der Überlegung, dass der Werkunternehmer bei Verbesserung seines mangelhaften Gewerks in vielen Fällen im Rahmen von Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten zwangsläufig ...
Gem § 54 Abs 2 NO muss die Privaturkunde dem Notar vorgelegt und von ihm (ua) nach den §§ 52 und 53 NO geprüft werden; die Prüfpflicht erstreckt sich nicht bloß auf die Überprüfung der formellen Voraussetzungen zum Abschluss eines Notariatsakts, sondern ist als materiell-rechtliche ...
Der Kläger stolperte über eine neben einem asphaltierten Weg gespannte Kette, deren Zweck darin bestand, Passanten vom Betreten des dahinter befindlichen Wiesenbereichs ab- und stattdessen zur Verwendung eines geschotterten Wegs anzuhalten, um zum Flussufer zu gelangen; da der Kläger die Kette ...
Bei der Beurteilung, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar erscheinen lassen, ist wegen des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des Antragstellers grundsätzlich die ...
Für Glücksspielleistungen, die ein Inländer von einem ausländischen Online-Glücksspielanbieter im Ausland abruft, gelangt nicht das (österreichische) GSpG zur Anwendung; vielmehr müsste der Kläger einen Verstoß gegen ein ausländisches gesetzliches Verbot nachweisen, der iVm dem ...
In der Entwicklung eines - offenkundig für den Markt bestimmten - „manipulierten“ Motors mit verbotener Abschalteinrichtung kann eine für den Vertragsabschluss des Fahrzeugkäufers kausale Täuschung liegen
Erforderlich ist jedenfalls, dass der Dritte bei gebotener wertungsmäßiger Gesamtbetrachtung der Erstschädigung objektiv in gravierender Weise direkt ausgesetzt war („qualifizierte Unfallbeteiligung“)
Zwar sind private Interessen ebenso wie die öffentlichen angemessen zu berücksichtigen, jedoch reicht das Vorliegen bloß privater Interessen allein für die Genehmigungsfähigkeit nicht aus
Der zusätzliche Versicherungsschutz für Nachbesserungs-, Begleit- und Mängelbeseitigungsnebenkosten beruht auf der Überlegung, dass der Werkunternehmer bei Verbesserung seines mangelhaften Gewerks in vielen Fällen im Rahmen von Vorbereitungs- und Nachbereitungsarbeiten zwangsläufig ...
Für Glücksspielleistungen, die ein Inländer von einem ausländischen Online-Glücksspielanbieter im Ausland abruft, gelangt nicht das (österreichische) GSpG zur Anwendung; vielmehr müsste der Kläger einen Verstoß gegen ein ausländisches gesetzliches Verbot nachweisen, der iVm dem ...
Gem § 54 Abs 2 NO muss die Privaturkunde dem Notar vorgelegt und von ihm (ua) nach den §§ 52 und 53 NO geprüft werden; die Prüfpflicht erstreckt sich nicht bloß auf die Überprüfung der formellen Voraussetzungen zum Abschluss eines Notariatsakts, sondern ist als materiell-rechtliche ...
In der Entwicklung eines - offenkundig für den Markt bestimmten - „manipulierten“ Motors mit verbotener Abschalteinrichtung kann eine für den Vertragsabschluss des Fahrzeugkäufers kausale Täuschung liegen
Der Kläger stolperte über eine neben einem asphaltierten Weg gespannte Kette, deren Zweck darin bestand, Passanten vom Betreten des dahinter befindlichen Wiesenbereichs ab- und stattdessen zur Verwendung eines geschotterten Wegs anzuhalten, um zum Flussufer zu gelangen; da der Kläger die Kette ...
Erforderlich ist jedenfalls, dass der Dritte bei gebotener wertungsmäßiger Gesamtbetrachtung der Erstschädigung objektiv in gravierender Weise direkt ausgesetzt war („qualifizierte Unfallbeteiligung“)
Bei der Beurteilung, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Betroffenen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar erscheinen lassen, ist wegen des für die Entscheidungsfindung wesentlichen persönlichen Eindrucks von der Person des Antragstellers grundsätzlich die ...
Zwar sind private Interessen ebenso wie die öffentlichen angemessen zu berücksichtigen, jedoch reicht das Vorliegen bloß privater Interessen allein für die Genehmigungsfähigkeit nicht aus

