Behauptet ein Oppositionskläger das Erlöschen des betriebenen Unterlassungsanspruchs wegen der Entwicklung einer Marke zum Freizeichen, so muss er auch behaupten und nachweisen, dass sich die beklagte Partei gegen die Freizeichenentwicklung nicht gewehrt hat
Soll eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn (also durch Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik) auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt werden, die über das von der Lehre überlieferte oder auch durch neue Stilrichtungen vorgegebene ...
Reihenfolge der Prüfung
39 KartG schafft keinen Ausschließungs- oder Ablehnungsgrund sui generis für in kartellgerichtlichen Verfahren tätig werdende Richter; daher sind sowohl in Betreff der Berufs- als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden
Die ausschließliche Zuständigkeit des HG Wien als Gemeinschaftsmarkengericht für die Erlassung einstweiliger Verfügungen besteht wegen des Vorrangs von § 387 Abs 1 EO ausnahmsweise nicht, wenn die Klage bereits bei einem anderen - wenngleich unzuständigen - inländischen Gericht erhoben wurde
§ 12a Abs 6 MRG ist nicht auf juristische Personen anzuwenden, auch nicht auf eine Ein-Mann-GmbH
Einer Klage in einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis, die trotz Eingreifens der Sperrfrist nach § 8 Abs 1 VerG 2002, bei Gericht eingebracht wird, steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen
Die Gesamtrechtsnachfolge auf Grund von Verschmelzung erfasst auch vinkulierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft; die Anteile gehen ohne Zustimmung des jeweils Berechtigten auf die übernehmende Gesellschaft über
Behauptet ein Oppositionskläger das Erlöschen des betriebenen Unterlassungsanspruchs wegen der Entwicklung einer Marke zum Freizeichen, so muss er auch behaupten und nachweisen, dass sich die beklagte Partei gegen die Freizeichenentwicklung nicht gewehrt hat
Die ausschließliche Zuständigkeit des HG Wien als Gemeinschaftsmarkengericht für die Erlassung einstweiliger Verfügungen besteht wegen des Vorrangs von § 387 Abs 1 EO ausnahmsweise nicht, wenn die Klage bereits bei einem anderen - wenngleich unzuständigen - inländischen Gericht erhoben wurde
Soll eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn (also durch Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik) auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt werden, die über das von der Lehre überlieferte oder auch durch neue Stilrichtungen vorgegebene ...
§ 12a Abs 6 MRG ist nicht auf juristische Personen anzuwenden, auch nicht auf eine Ein-Mann-GmbH
Reihenfolge der Prüfung
Einer Klage in einer Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis, die trotz Eingreifens der Sperrfrist nach § 8 Abs 1 VerG 2002, bei Gericht eingebracht wird, steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen
39 KartG schafft keinen Ausschließungs- oder Ablehnungsgrund sui generis für in kartellgerichtlichen Verfahren tätig werdende Richter; daher sind sowohl in Betreff der Berufs- als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden
Die Gesamtrechtsnachfolge auf Grund von Verschmelzung erfasst auch vinkulierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft; die Anteile gehen ohne Zustimmung des jeweils Berechtigten auf die übernehmende Gesellschaft über

