Auch in Streitigkeiten, in denen ein früheres Mitglied den Verein auf Rückersatz von vermögenswerten Leistungen, die in Zeiten der Vereinsmitgliedschaft erbracht wurden, in Anspruch nimmt, ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung vor einer Anrufung des ordentlichen Gerichts zu befassen
Allgemeine Ausführungen
Die Vereinbarung eines umsatzabhängigen Bestandzinses spricht für sich allein noch nicht für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses, zumal auch die pachtrechtlichen Bestimmungen des ABGB eine derartige Mietzinsbildung nicht eigens vorsehen
Eine freie Benützung kommt umso weniger in Betracht, je ausgeprägter die Individualität der Vorlage ist, desto weniger wird sie gegenüber dem neu geschaffenen Werk verblassen
Ein auf die Ausstellung einer Rechnung gerichtetes Verlangen des Leistungsempfängers ist nicht mehr erforderlich; der Unternehmer hat nunmehr selbst zu beurteilen, ob eine solche Verpflichtung besteht
Gem § 9a UWG an sich nicht verbotene unentgeltliche Zugaben durch einen marktbeherrschenden Unternehmer sind vor dem Hintergrund des Missbrauchsverbots nach § 5 Abs 1 Z 5 KartG dann rechtswidrig, wenn a) der vom Unternehmer beherrschte Markt für die Hauptware mit dem für die Zugabe relevanten ...
Es ist nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellbar, dass eine Farbe als solche unabhängig von ihrer Benutzung unterscheidungskräftig ist, etwa bei einem sehr spezifischen maßgeblichen Markt und einer sehr beschränkten Zahl der Waren oder Dienstleistungen
Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich; die Zustimmung zur Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile kann aber auch konkludent erfolgen
Auch in Streitigkeiten, in denen ein früheres Mitglied den Verein auf Rückersatz von vermögenswerten Leistungen, die in Zeiten der Vereinsmitgliedschaft erbracht wurden, in Anspruch nimmt, ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung vor einer Anrufung des ordentlichen Gerichts zu befassen
Ein auf die Ausstellung einer Rechnung gerichtetes Verlangen des Leistungsempfängers ist nicht mehr erforderlich; der Unternehmer hat nunmehr selbst zu beurteilen, ob eine solche Verpflichtung besteht
Allgemeine Ausführungen
Gem § 9a UWG an sich nicht verbotene unentgeltliche Zugaben durch einen marktbeherrschenden Unternehmer sind vor dem Hintergrund des Missbrauchsverbots nach § 5 Abs 1 Z 5 KartG dann rechtswidrig, wenn a) der vom Unternehmer beherrschte Markt für die Hauptware mit dem für die Zugabe relevanten ...
Die Vereinbarung eines umsatzabhängigen Bestandzinses spricht für sich allein noch nicht für das Vorliegen eines Pachtverhältnisses, zumal auch die pachtrechtlichen Bestimmungen des ABGB eine derartige Mietzinsbildung nicht eigens vorsehen
Es ist nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellbar, dass eine Farbe als solche unabhängig von ihrer Benutzung unterscheidungskräftig ist, etwa bei einem sehr spezifischen maßgeblichen Markt und einer sehr beschränkten Zahl der Waren oder Dienstleistungen
Eine freie Benützung kommt umso weniger in Betracht, je ausgeprägter die Individualität der Vorlage ist, desto weniger wird sie gegenüber dem neu geschaffenen Werk verblassen
Eine nachträgliche Genehmigung ist möglich; die Zustimmung zur Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile kann aber auch konkludent erfolgen

